Mang: Das exzessive Ausmaß der heutigen verhandlungsbegleitenden Streiks kann nicht Sinn einer Tarifpartnerschaft sein. // Streikrecht muss endlich gesetzlich geregelt werden.
Arbeitskampf in Deutschland
Frankfurt am Main. „Normalerweise ist eine Branche oder ein Unternehmen von einem Streik betroffen, heute wird jedoch ganz Deutschland per erzwungenem Verkehrskollaps lahmgelegt und als Druckmittel für die derzeitigen Tarifverhandlungen benutzt. Das ist absolut überzogen und unverhältnismäßig. Das Vorgehen der Gewerkschaften ist rechtlich äußerst fragwürdig und in den Ausmaßen und Schäden für unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft völlig überzogen.“, sagte Wolf Matthias Mang, Präsident der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).
„Die beiden Gewerkschaften zwingen heute vielen unbeteiligten Menschen und Unternehmen ihren Arbeitskampf auf. Diese vollkommen unverhältnismäßigen Warnstreiks während der laufenden Verhandlungen begründen erneut unsere langjährige Forderung nach einer gesetzlichen Regelung des Streikrechts“, kommentierte Wolf Mang.
„Es ist dringend geboten, dass der Bundesgesetzgeber reagiert. Das Arbeitskampfrecht muss die Belange beider Tarifpartner ausgleichend berücksichtigen und Arbeitskampfmaßnahmen, die die Verhandlungen begleiten, enge Grenzen setzen. Dies gilt insbesondere, wenn Dritte in hohem Maße betroffen sind. Ohne eine gesetzliche Regelung drohen uns gerade in wirtschaftlich und geopolitisch ohnehin schon herausragend schwierigen Zeiten Tarifkonflikte mit immer exzessiveren Arbeitskämpfen statt intensiveren Gesprächen der Tarifparteien. Passende Lösungen können nur am Verhandlungstisch gefunden werden.“
Der hessische Unternehmerpräsident abschließend: „Ich hoffe, dass die Gewerkschaften nach dem heutigen Tag so schnell wie möglich wieder auf Verhandlungen setzen statt auf unseren hessischen Standort schädigende Streiks. Der Bundesgesetzgeber muss endlich auch für den Arbeitskampf vernünftige gesetzliche Rahmenbedingungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer schaffen.“