Digitalisierung erfordert flexible Arbeitszeiten und Anpassungen im Gesetz, um Mobilität und Wirtschaftswettbewerb zu stärken.
Arbeitszeit - Wochenbetrachtung notwendig
Um was geht es?
Digitalisierung erfordert flexible Arbeitszeiten
Die Digitalisierung erfasst alle Bereiche der Arbeit in Deutschland. Auch mit stationären Produktions- und Lagerstätten werden digitale Arbeitsprozesse in der Wertschöpfungskette zunehmen. Damit steigen gleichsam von selbst die notwendigen Anforderungen an Standortflexibilität und die Möglichkeit, in kürzester Zeit digitale Prozesse und Handlungen räumlich zu verlagern.
Nicht nur betriebsspezifische Prozesse werden sich ändern, auch die von den Arbeitnehmern benutzten Arbeitsmittel führen dazu, dass herkömmliche Arbeitsformen schnell überholt sein können. Der immer stärkere Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechno-logien im Arbeitsleben wird es ermöglichen, dass Arbeitnehmer insbesondere mit dem Einsatz mobiler Endgeräte zu jeder beliebigen Zeit ihre Arbeit erbringen können.
Das deutsche Arbeitsrecht steht hier vor besonderen Herausforderungen. Es muss der notwendigen Mobilität und Flexibilität der Arbeitnehmer Rechnung tragen. Die gesetzlichen Vorgaben im Arbeitszeitgesetz sollten so gestaltet werden, dass die notwendige Flexibilität überhaupt ermöglicht wird.
Die Vertrauensarbeitszeit muss weiter möglich bleiben. Aus der Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung lassen sich noch keine verlässlichen Vorgaben ableiten, es bleibt abzuwarten, was der Gesetzgeber regeln wird.
Was braucht die Wirtschaft?
Der Gesetzgeber muss mehr Flexibilität im Arbeitszeitgesetz schaffen
Die Einbindung der Wirtschaft Deutschlands in den globalen Wettbewerb erfordert es, dass Arbeitszeitgesetz an die neuen flexiblen Arbeitszeitformen anzupassen. Dies gilt sowohl für eine Bearbeitung der Arbeitszeitrichtlinie durch die Europäische Union als auch für die Überarbeitung des Arbeitszeitgesetzes durch den Bundestag.
Was ist zu tun?
Tagesbetrachtung durch die Wochenbetrachtung ersetzen
- Betrachtung der Wochenarbeitszeit
Im Arbeitszeitgesetz findet eine Wochenbetrachtung nicht statt. Lediglich aus der werktäglichen Höchstarbeitszeit kann auf die Wochenarbeitszeit geschlossen werden. Das Arbeitszeitgesetz sollte sich insoweit der europäischen Regelung, also der Wochenbetrachtung, anpassen. - Variable Gestaltung der Ruhezeiten
Die im Gesetz vorgesehene Ruhezeit zwischen zwei Schichten sollte von 11 Stunden auf 9 Stunden verkürzt werden. - Definition der Pausen
Die die Ruhezeit unterbrechenden Pausen sollten gesetzlich so definiert werden, dass geringfügige Arbeiten in der Ruhezeit mögich sind. - Arbeitnehmer als Verantwortliche
Die Verantwortung für die Einhaltung der Ruhezeit sollte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer übertragen können.