In „angespannten Wohnungsmärkten“ begrenzt die abgesenkte Kappungsgrenze die Möglichkeit, in bestehenden Mietverträgen die Miete zu erhöhen auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren.
Mietpreisregulierung - Abgesenkte Kappungsgrenze auslaufen lassen, Umzugsbremse lösen
Um was geht es?
Wohnungsbestand effizienter nutzen
In „angespannten Wohnungsmärkten“ begrenzt die abgesenkte Kappungsgrenze die Möglichkeit, in bestehenden Mietverträgen die Miete zu erhöhen auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren. Außerhalb angespannter Wohnungsmärkte sind Mieterhöhungen innerhalb von drei Jahren auf maximal 20 Prozent beschränkt. In Hessen gilt die abgesenkte Kappungsgrenze in 49 Kommunen.
Die abgesenkte Kappungsgrenze führt dazu, dass gerade in angespannten Wohnungsmärkten Bestandsmieten weit weniger stark steigen als Neuvertragsmieten. Das schützt zwar Bestandsmieter vorübergehend vor starken Mietererhöhungen, jedoch wird dadurch die Differenz zwischen Neuvertrags- und Bestandsmieten immer größer.
Mieter mit günstigen Verträgen ziehen kaum mehr um, denn durch diese große Differenz lohnt sich ein Umzug schlicht nicht. Dieser „Lock-in-Effekt“ bewirkt, dass Mieter ihre Wohnung behalten, auch wenn sie nicht mehr zu ihren Lebensumständen passt. Dadurch wird Wohnraum ineffizient genutzt, was den Wohnungsmangel weiter verschärft.
Im Ballungsraum wohnen vor allem Ältere immer häufiger in vergleichsweise großen Wohnungen und Familien in überbelegten Wohnungen. Zudem leiden besonders junge Menschen zu Beginn ihres Erwerbslebens unter dem Wohnungsmangel.
Die abgesenkte Kappungsgrenze löst das Problem des Wohnungsmangels nicht. Sie verhindert jedoch die effiziente Nutzung des knappen Wohnraums, mindert Investitionsanreize und verschärft somit den Wohnungsmangel.
Was braucht die Wirtschaft?
Umzugs- und Wachstumsbremse lösen
Die dringend benötigte Mobilität auf dem Wohnungsmarkt lässt sich vor allem erhöhen, wenn sich Umzüge finanziell lohnen. Ansonsten bremst der starre Wohnungsmarkt auch den Arbeitsmarkt weiter aus. Nur wenn Arbeitskräfte auch dort wohnen können, wo sie am produktivsten sind, können sie ihre Produktivität am besten entfalten. Diese Umzugsbremse ist eines der vielen Wachstumshemmnisse in Deutschland. Die Umzugs- und Wachstumsbremse „abgesenkte Kappungsgrenze“ gilt es zu lösen.
Was ist zu tun?
Abgesenkte Kappungsgrenze streichen
- Abgesenkte Kappungsgrenze auslaufen lassen
Die hessische Mieterschutzverordnung gilt in 49 Kommunen und umfasst Regelungen zur Mietpreisbremse, abgesenkten Kappungsgrenze sowie zur verlängerten Kündigungssperrfrist und läuft zum 25.11.2026 aus. Bei der im hessischen Koalitionsvertrag von CDU und SPD verabredeten Verlängerung der Mieterschutzverordnung sollte auf eine erneute Anwendung der abgesenkten Kappungsgrenze verzichtet werden.
- Kappungsgrenzen nicht weiter verschärfen
Der Bundesgesetzgeber sollte die abgesenkte Kappungsgrenze möglichst abschaffen. Mindestens jedoch sollte der Bundesgesetzgeber von einer Verschärfung der Kappungsgrenzen in § 558 Abs. 3 BGB absehen. D.h. es darf keine Verschärfungen bei der derzeit gültigen „normalen“ Kappungsgrenze von max. 20 Prozent innerhalb von drei Jahren als auch bei der abgesenkten Kappungsgrenze von max. 15 Prozent innerhalb von drei Jahren geben.
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Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik