Die hessische Wirtschaft unterstützt den Weg hin zu einer möglichst weitgehenden Kreislaufwirtschaft, um den Ressourceneinsatz zu verringern und um Belastungen von Umwelt, Natur und Klima zu minimieren.
Kreislaufwirtschaft
Zusammenfassung
Die hessische Wirtschaft unterstützt den Weg hin zu einer möglichst weitgehenden Kreislaufwirt-schaft, um den Ressourceneinsatz zu verringern und um Belastungen von Umwelt, Natur und Klima zu minimieren. Dies gilt auch für die Rohstoff- und Bauwirtschaft, die schon seit Jahrzehnten Baustoffe erfolgreich recycelt und wieder einsetzt, etwa aus Bau- und Abbruchabfällen wie Steinen oder Bauschutt, aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik oder aus bituminösen Straßenaufbruch.
Die öffentliche Hand ist gemäß § 45 KrWG bzw. § 7 HAKrWG verpflichtet, rohstoffschonend zu bauen und bei Bauvorhaben Erzeugnissen den Vorzug zu geben, die durch Vorbereitung zur Wiederverwendung oder durch Recycling von Abfällen (bspw. Bau- und Abbruchabfällen), hergestellt worden sind. Deswegen kommt der öffentlichen Hand eine Schlüsselfunktion zu, wenn es um die Akzeptanz und die Stärkung der Kreislaufwirtschaft durch einen höheren Einsatz von Recycling-Baustoffen (RC-Baustoffen) geht.
Jedoch werden RC-Baustoffe in vielen Ausschreibungen von Land und Kommunen nicht als gleichwertig zugelassen oder sogar ausgeschlossen. Um RC-Baustoffen dieselben Chancen wie Primärrohstoffen (bspw. Natursteine, Sand, Kies) zu ermöglichen, sollte die öffentliche Hand in ihren Ausschreibungen Produktneutralität gewährleisten und bei gleicher bautechnischer und umwelttechnischer Eignung RC-Baustoffe und Baustoffe aus Primärmaterial gleichbehandeln.
Für RC-Baustoffe sollte es weder eine Bevorzugung bei Ausschreibungen gegenüber Primär-Baustoffen geben, noch sollte die öffentliche Hand eine Quote für Recycling-Baustoffe einführen. Auch eine Vorgabe des ausschließlichen Einsatzes von RC-Baustoffen bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand ist nicht zielführend und ist abzulehnen. Dadurch würden die Baupreise weiter steigen. Zudem sind dann unnötige und damit klimaschädliche Transporte von RC-Material quer durch das ganze Land mangels standortnaher Recyclinganlagen zu befürchten.
Ausschreibungen der öffentlichen Hand sollten Baumaterialien strikt produktneutral behandeln. Dann werden RC-Baustoffe ihre regionale, ökonomische und ökologische Vorteilhaftigkeit insbesondere im (Straßen-) Unterbau besser zur Geltung bringen, und es würden - im Vergleich zu heute - unnötige LkW-Transporte von Primärrohstoffen und damit CO2-Emissionen und Lärm reduziert. Denn dort, wo bereits heute RC-Baustoffe in Ausschreibungen als gleichwertig zugelassen sind, kommen sie auch vorrangig zum Einsatz. Dadurch wird eine wirtschaftliche und nachhaltige Vergabe sichergestellt.