Kreislaufwirtschaft

Die hessische Wirtschaft unterstützt den Weg hin zu einer möglichst weitgehenden Kreislaufwirtschaft, um den Ressourceneinsatz zu verringern und um Belastungen von Umwelt, Natur und Klima zu minimieren.

28.06.2024 2 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Die hessische Wirtschaft unterstützt den Weg hin zu einer möglichst weitgehenden Kreislaufwirt-schaft, um den Ressourceneinsatz zu verringern und um Belastungen von Umwelt, Natur und Klima zu minimieren. Dies gilt auch für die Rohstoff- und Bauwirtschaft, die schon seit Jahrzehnten Baustoffe erfolgreich recycelt und wieder einsetzt, etwa aus Bau- und Abbruchabfällen wie Steinen oder Bauschutt, aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik oder aus bituminösen Straßenaufbruch.

Die öffentliche Hand ist gemäß § 45 KrWG bzw. § 7 HAKrWG verpflichtet, rohstoffschonend zu bauen und bei Bauvorhaben Erzeugnissen den Vorzug zu geben, die durch Vorbereitung zur Wiederverwendung oder durch Recycling von Abfällen (bspw. Bau- und Abbruchabfällen), hergestellt worden sind. Deswegen kommt der öffentlichen Hand eine Schlüsselfunktion zu, wenn es um die Akzeptanz und die Stärkung der Kreislaufwirtschaft durch einen höheren Einsatz von Recycling-Baustoffen (RC-Baustoffen) geht.

Jedoch werden RC-Baustoffe in vielen Ausschreibungen von Land und Kommunen nicht als gleichwertig zugelassen oder sogar ausgeschlossen. Um RC-Baustoffen dieselben Chancen wie Primärrohstoffen (bspw. Natursteine, Sand, Kies) zu ermöglichen, sollte die öffentliche Hand in ihren Ausschreibungen Produktneutralität gewährleisten und bei gleicher bautechnischer und umwelttechnischer Eignung RC-Baustoffe und Baustoffe aus Primärmaterial gleichbehandeln.

Für RC-Baustoffe sollte es weder eine Bevorzugung bei Ausschreibungen gegenüber Primär-Baustoffen geben, noch sollte die öffentliche Hand eine Quote für Recycling-Baustoffe einführen. Auch eine Vorgabe des ausschließlichen Einsatzes von RC-Baustoffen bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand ist nicht zielführend und ist abzulehnen. Dadurch würden die Baupreise weiter steigen. Zudem sind dann unnötige und damit klimaschädliche Transporte von RC-Material quer durch das ganze Land mangels standortnaher Recyclinganlagen zu befürchten.

Ausschreibungen der öffentlichen Hand sollten Baumaterialien strikt produktneutral behandeln. Dann werden RC-Baustoffe ihre regionale, ökonomische und ökologische Vorteilhaftigkeit insbesondere im (Straßen-) Unterbau besser zur Geltung bringen, und es würden - im Vergleich zu heute - unnötige LkW-Transporte von Primärrohstoffen und damit CO2-Emissionen und Lärm reduziert. Denn dort, wo bereits heute RC-Baustoffe in Ausschreibungen als gleichwertig zugelassen sind, kommen sie auch vorrangig zum Einsatz. Dadurch wird eine wirtschaftliche und nachhaltige Vergabe sichergestellt.

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