Arbeitsunfähigkeit

Pollert: Telefonische Krankschreibung abschaffen / Sorgfältige Prüfung des Arztes zwingend erforderlich

25.03.2025 2 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. „Missbrauch bei der Krankschreibung ist nicht die Regel, aber es gibt ihn. Nach verschiedenen Umfragen melden sich Beschäftigte zumindest ab und an krank, obwohl keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Deshalb sollte die telefonische Krankschreibung so schnell wie möglich abgeschafft werden, weil sie die Hürden für das ‚Blaumachen‘ senkt. In der seit Jahren anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Lage können wir uns keine weiteren Belastungen der Unternehmen leisten. Die Kosten der Arbeitgeber für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall belaufen sich hessenweit schätzungsweise auf über 6 Milliarden Euro pro Jahr“, sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).

„Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen sollte die Ärzte in Hessen dafür sensibilisieren, bei der Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit die zwingenden Vorgaben der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie strikt einzuhalten. Eine telefonische Krankschreibung ist danach überhaupt nur gestattet, wenn keine Video-Sprechstunde möglich ist. Weiterhin muss der Patient bei der telefonischen Anamnese dem Arzt bereits persönlich bekannt sein und sich am Telefon identifizieren können. Leider ist nicht jedem klar, dass eine Krankheit nicht immer zur Arbeitsunfähigkeit führt. Der Arzt muss sich vielmehr ein vollumfassendes Bild von den konkreten Anforderungen des Arbeitsplatzes sowie dem körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheitszustand des Patienten machen. Das dürfte persönlich am besten funktionieren. Falls nötig, gibt es die Video-Sprechstunde“, so Pollert.

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