EuGH-Urteil zur Mindestlohn-Richtlinie

Pollert: EU greift unzulässig in das Koalitionsrecht ein. Nationale Zuständigkeit für Arbeitsentgelt muss gewahrt bleiben

14.11.2025 2 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zentrale Bestimmungen der EU-Mindestlohn-Richtlinie für unwirksam erklärt, soweit sie unmittelbar in die Festsetzung von Arbeitsentgelt eingreifen. Zugleich bestätigte der EuGH jedoch die Richtlinie in weiten Teilen entgegen der Forderung des Generalanwalts nach vollständiger Nichtigkeit. Für die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) greift das Urteil zu kurz.

„Die Botschaft aus Luxemburg ist nur ein halber Schritt in die richtige Richtung“, kritisiert Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der VhU. „Zwar stellt der EuGH erfreulicherweise klar, dass europäische Kriterien zur Mindestlohnhöhe unzulässig sind. Aber es bleibt hochproblematisch, dass Brüssel weiterhin versucht, die Tarifbindung politisch zu steuern und damit in das deutsche Koalitionsrecht einzugreifen.“

Pollert unterstrich, dass Fragen des Arbeitsentgelts in der ausschließlichen Verantwortung der Mitgliedstaaten liegen: „Die EU hat keinerlei Kompetenz, die Lohnhöhe oder die Rahmenbedingungen der Tarifverhandlungen zu regeln. Dafür sind in Deutschland primär die Tarifvertragsparteien und nachrangig der nationale Gesetzgeber zuständig, nicht Brüssel.“

Die bestehenden Strukturen in Deutschland gewährleisteten dies bereits umfassend: „Mit der Tarifautonomie und dem Tarifvertragsgesetz verfügen wir über einen funktionierenden Rechtsrahmen. Wir brauchen dafür keine europäische Nachhilfe“, erklärt Pollert.

Mit Blick auf politische Forderungen in Deutschland warnt Pollert vor einer Fehlinterpretation des Urteils: „Jede Forderung, das deutsche Mindestlohngesetz auf Grundlage der EU-Richtlinie anzupassen, ist nun endgültig vom Tisch. Das hat der EuGH unmissverständlich klargestellt.“

Pollert appelliert an Bund und Länder, sich gegenüber der EU entschlossener für nationale Zuständigkeiten einzusetzen: „Europa braucht Subsidiarität statt neuer Eingriffe in bewährte Systeme. Brüssel sollte die Zuständigkeit der Sozialpartner respektieren und auf deren Kompetenz vertrauen, angemessene und branchenspezifische Arbeitsbedingungen auszuhandeln. Dafür muss die Politik jetzt Rückgrat zeigen.“

Ansprech­partner

Patrick Schulze

Kommunikation und Presse

069 95808-150

VhU, Landesgeschäftsstelle, Referent Kommunikation und Presse
David Eisenberger

Kommunikation und Presse

069 95808-154