Stellungnahme zum Entwurf der hessischen Landesregierung für einen „Maßnahmenkatalog Klimaplan Hessen“ vom 26. April 2022
Maßnahmenkatalog Klimaplan Hessen
Zur Klimapolitik im Allgemeinen
- Hessische Wirtschaft für zügige Senkung des weltweiten CO2-Ausstoßes
- Klimafolgenanpassung: Maßnahmen ausweiten und Infrastruktur fit machen
- Auf Landesebene keine gesetzlichen CO2-Reduktionsvorgaben einführen
- Klima-Subventionen: Keine Geldgeschenke für einzelne Nutzergruppen
- Im Bundesrat für echten CO2-Deckel bei Gebäude und Verkehr stark machen
- Sondersituation der Landwirtschaft beachten
- Nur informieren: Keine wettbewerbsverzerrende Verbraucherbelehrung
Zum Maßnahmenkatalog im Allgemeinen
Nicht wenige vorgeschlagene Maßnahmen sind unkonkret formuliert. So besteht die Gefahr, dass sie wie eine Generalklausel zur Rechtfertigung weiterer Maßnahmen herangezogen werden, die nicht konkret im Klimaplan enthalten sind.
Beim überwiegenden Teil der Maßnahmen fehlt das „Preisschild“, so dass eine qualifizierte Bewertung nicht vollständig möglich ist. Auch ein Verweis auf den allgemeinen, nicht näher spezifizierten ökologischen Nutzen einer Maßnahme reicht nicht aus, denn Kosten und Nutzen müssen in einem sinnvollen Verhältnis stehen. Daher sollten für alle Maßnahmen aus dem Bereich Klimaschutz die CO2-Grenzkosten ausgewiesen werden, sprich wie viel Euro kostet es, den Ausstoß einer Tonne CO2 zu vermeiden.
Zudem ist darzulegen, ob eine Maßnahme tatsächlich einen ökologischen Zusatznutzen hat, da beispielsweise im Bereich Elektrizität und Industrie allein der jährlich sinkende EU-weite CO2-Deckel für eine Verminderung des CO2-Ausstoßes sorgt, während alle anderen Maßnahmen in diesen Sektoren nur eine regionale Verlagerung des CO2-Ausstoßes bewirken.
Der „Erfolg“ einer Maßnahme lässt sich nicht durch Indikatoren wie die Anzahl an durchgeführten Beratungen, Veranstaltungen, Förderprojekten oder Veröffentlichungen messen, wie in den allermeisten Maßnahmen vorgesehen. Hier geht es nicht um Erfolg im Sinne eines effizienten Beitrags zur CO2-Reduktion (Klimaschutz) bzw. zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Klimafolgenanpassung), sondern um das Sammeln von Daseinsberechtigungsnachweisen. Dies setzt falsche Anreize, weil die Verantwortlichen in den Ministerien das Erfüllen dieser Indikatoren „abarbeiten“ anstatt eine Maßnahme ökologisch und ökonomisch effizient auszugestalten. Daseinsberechtigungsnachweise wie Berichtshefte, Broschüren und Veranstaltungen binden zudem finanzielle und personelle Ressourcen, ohne dass dadurch auch nur eine Tonne CO2 mehr eingespart oder ein Gebäude klimaresistenter gemacht wird.