CBAM

EU-Klimazoll ist fehleranfällig, bürokratisch und handelspolitisch riskant (Aktualisierte Position vom 02.07.2024)

Aktualisiert am: 10.07.2024 2 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Die Europäische Union hat 2023 mit dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM, Carbon Border Adjustment Mechanism) einen Klimazoll eingeführt. Der Klimazoll hat das Ziel, Unternehmen in der EU vor Energiekosten-Nachteilen im internationalen Wettbewerb zu schützen, wenn die freie Zertifikatszuteilung im europäischen CO2-Zertifikatehandel durch die EU schrittweise abgeschafft wird. Seit Oktober 2023 müssen Unternehmen, die Waren aus den Produktgruppen Aluminium, Düngemittel, Zement, Eisen und Stahl sowie Strom in die EU importieren, der Deutschen Emissionshandelsstelle quartalsweise in einem CBAM-Bericht mitteilen, wie viel CO2 sie über die Einfuhr der Produkte nach Europa importiert haben. Ab 2026 müssen die Unternehmen eine Abgabe auf dieses CO2 zahlen. Später soll die Abgabe auf weitere Produktgruppen ausgeweitet werden.

Der Ansatz eines europäischen Klimazolls ist mit zahlreichen Schwierigkeiten und auch Ge-fahren verbunden, weshalb er in der derzeitigen Ausgestaltung abzulehnen ist. Kurzgesagt: CBAM ist fehleranfällig, bürokratisch und handelspolitisch riskant. Schon durch den ersten CBAM-Bericht vom Januar 2023 wurde klar, wie fehleranfällig und bürokratisch der Mecha-nismus ist. Ohne immensen personellen und bürokratischen Aufwand für die Importeure er-scheint es in der Praxis nicht möglich zu sein, die CO2-Emissionen genau zu ermitteln. Dass der Klimazoll international als protektionistische Maßnahme gewertet werden kann, zeigen unter anderem die Klage Polens gegen CBAM sowie die Erklärung Indiens vor der WTO. Da auch eine Entlastung der Exporte nicht mit den Vorgaben der WTO vereinbar ist, werden einige heimische Unternehmen zwar durch CBAM in der EU geschützt, aber nicht außerhalb. Wettbewerbsnachteile für die europäischen Unternehmen bleiben also bestehen.

Statt des Klimazolls sollte die EU alternative Schutzmaßnahmen gegen Carbon Leakage entwickeln und sich international stärker für vergleichbare Klimaschutzstandards für Unternehmen einsetzen. Sollte der Klimazoll beibehalten werden, müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, CBAM zu entbürokratisieren.

Ansprech­partner

Dr. Clemens Christmann

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

0173 6915884

VhU, Landesgeschäftsstelle
Marius Schäfer

Energie- und Klimapolitik

0151 70373948