Was ist Gesamtverteidigung?
„Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Mit diesem Satz drückt Bundeskanzler Friedrich Merz die neue Bedrohungslage aus, die sich in den vergangenen Jahren entwickelt hat: Auch wenn noch kein konventionell militärischer Angriff eingetreten ist, wird Deutschland schon jetzt durch massive Cyberattacken und andere hybride Angriffe bedroht. Diese Entwicklungen können große Schäden verursachen und stellen die Sicherheit Deutschlands in Frage. Um diesen vielfältigen Bedrohungen wirksam zu begegnen, müssen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft ihre Resilienz stärken und enger zusammenarbeiten.
Das Konzept der Gesamtverteidigung bietet hierfür den strategischen Rahmen, da es ein dauerhaftes gesamtstaatliches Vorsorge- und Sicherheitskonzept darstellt. Es beginnt bereits in Friedenszeiten mit der Vorbereitung auf militärische und hybride Bedrohungen und wird je nach Sicherheitslage schrittweise intensiviert. Gesamtverteidigung funktioniert allerdings nur dann, wenn alle gesellschaftlichen Akteure es gemeinsam mit Leben füllen.
Der Gesetzgeber reagierte bereits mit Strategien und Leitlinien wie der Rahmenrichtlinie Gesamtverteidigung oder dem Operationsplan Deutschland, welche die zivilen und militärischen Aspekte der Gesamtverteidigung beschreiben und die Grundlage für Ausplanung und Umsetzung notwendiger Verfahren, Strukturen, Organisationselemente und Infrastrukturen bilden. Dadurch soll staatliche Handlungsfähigkeit sowie Schutz und Verteidigung der Bevölkerung und des Staatsgebiets sichergestellt werden. Die Wirtschaft spielt in den Konzepten eine zentrale Rolle für die Krisenvorsorge und -bewältigung.