Deponieeigenkontroll-Verordnung (DEKVO)

Stellungnahme der VhU zur Fortschreibung der Deponieeigenkontroll-Verordnung (DEKVO) vom 04.08.2025

04.08.2025 2 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Die VhU stimmt den vorgeschlagenen redaktionellen Anpassungen zur Fortschreibung der aktuellen DEKVO sowie der Verlängerung der Geltungsdauer zu.

Die VhU schlägt im Sinne des Bürokratieabbaus vor, die Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresberichts zu streichen, da diese bislang kaum von Interessierten genutzt wird, die Unternehmen jedoch mit unnötigen Kosten und unnötigem Aufwand belastet.

Grundsätzliche Anmerkungen

Die VhU dankt für die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der Fortschreibung der Deponieeigenkontroll-Verordnung (DEKVO). Die aktuelle DEKVO läuft zum 31.12.2025 aus und muss verlängert werden.

Gemäß § 13 Abs. 5 Deponieverordnung (DepV) haben Betreiber von Deponien Jahresberichte zu erstellen. Diese beinhalten neben Stammdaten der Deponie u.a. alle Messungen und Kontrollen im Berichtsjahr. Zudem macht der Jahresbericht Angaben zu angenommenen und abgegebenen Abfällen sowie zum Deponieverhalten (Überwachung und Dokumentation von Sickerwasser, Gasemissionen, Temperatur und Setzungsverhalten des Deponiekörpers). Die durchzuführenden Eigenkontrollen sind in der DepV sowie der DEKVO geregelt.

Einzelheiten der Anforderungen, die an den Jahresbericht zu stellen sind, können die Länder selbst regeln. Insbesondere das Land Hessen ist aktuell bestrebt, Gesetze und Verordnungen zu entschlacken und die bürokratischen Belastungen von Bürgern und Unternehmen zu reduzieren, das begrüßt die VhU ausdrücklich. In diesem Sinne sollte die Fortschreibung der DEKVO genutzt werden, unnötige Bürokratie abzubauen.

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