Grünes Band

Stellungnahme der VhU zur Novelle des Gesetzes über das „Grüne Band Hessen“ (GBH-G) vom 05.12.2025

05.12.2025 1 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Insgesamt begrüßt die VhU die Novelle des Gesetzes über das „Grüne Band Hessen“, da sie zu mehr Rechtsklarheit, einer Stärkung kooperativer Ansätze und einer verbesserten Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Wirtschaftsakteure beiträgt. Die Rücknahme ordnungsrechtlicher Eingriffe, die Betonung freiwilliger Maßnahmen sowie die stärkere Einbindung von Eigentümern und Nutzern  schaffen  die  Grundlage  für  eine  ausgewogene  Weiterentwicklung  des  Grünen  Bandes.

Gleichzeitig bleibt es wichtig, bestehende Unsicherheiten – etwa hinsichtlich der nicht ausreichend genauen Kartenbasis oder der Notwendigkeit einer Förderzone – zu minimieren, um Planungssicherheit und wirtschaftliche Entwicklung zu gewährleisten. Insgesamt stellt die Novelle einen wesentlichen Schritt dar, um Natur-, Kultur- und Regionalentwicklung in einen sinnvollen Einklang zu bringen, bei dem die ökonomischen Interessen von Eigentümern und Nutzern ausreichend Berücksichtigung finden.

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