Stellungnahme der VhU zur Novelle des Gesetzes über das „Grüne Band Hessen“ (GBH-G) vom 27.03.2026
Grünes Band
Zusammenfassung
Insgesamt begrüßt die VhU die Novelle des Gesetzes über das „Grüne Band Hessen“, da sie zu mehr Rechtsklarheit, einer Stärkung kooperativer Ansätze und einer verbesserten Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Wirtschaftsakteure beiträgt. Die Rücknahme ordnungsrechtlicher Eingriffe, die Betonung freiwilliger Maßnahmen sowie die stärkere Einbindung von Eigentümern und Nutzern schaffen die Grundlage für eine ausgewogene Weiterentwicklung des Grünen Bandes. Gleichzeitig bleibt es wichtig, bestehende Unsicherheiten – etwa hinsichtlich der Notwendigkeit einer Förderzone oder auch des Umfangs der Förderkulisse bei Bahnstrecken der örtlichen Kaliindustrie – zu minimieren, um Planungssicherheit und wirtschaftliche Entwicklung zu gewährleisten. Insgesamt stellt die Novelle einen wesentlichen Schritt dar, um Natur-, Kultur- und Regionalentwicklung in einen sinnvollen Einklang zu bringen, bei dem die ökonomischen Interessen von Eigentümern und Nutzern ausreichend Berücksichtigung finden.
Ansprechpartner
Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik