Hessisches Straßengesetz – Straßen schneller planen, genehmigen und bauen

Stellungnahme der VhU zum Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften vom 22.10.2026

22.10.2026 1 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Die VhU begrüßt den Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften. Mit den im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen im Hessischen Straßengesetz überträgt Hessen die auf Bundesebene bereits gesetzgeberisch getroffenen und die u.a. in der Föderalen Modernisierungsagenda vereinbarten Beschleunigungsmaßnahmen zügig in das Landesrecht und beschleunigt damit den Bau von Straßen auf Landes-, Kreisund Gemeindeebene in Hessen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird damit ein fortschrittliches, schnelles und pragmatisches Verfahren zur Planung und zur Genehmigung von Straßenbauvorhaben geschaffen. Gleichwohl bleibt die Entwicklung von Maßnahmen zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung im Fluss, weshalb nicht nachgelassen werden darf, weiter an Beschleunigungsmaßnahmen zu arbeiten. Konkret sollten über die Änderung straßenrechtlicher Vorschriften hinaus auch weitere Landesgesetze, insbesondere das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz sowie das hessische Naturschutzgesetz mit gleichem Ehrgeiz überarbeitet werden.

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