Baustoffe

Reimann: Damit Kreislaufwirtschaft klappt, sollten Recyclingbaustoffe nicht länger als Abfall gelten. Bund sollte dies in der Abfallende-Verordnung regeln.

Frankfurt am Main. Zu den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Eckpunkten für ein bundesweites Ende der Abfalleigenschaft für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe erklärt Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses:

„Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass das Bundesumweltministerium bundesweit einheitliche Regelungen anstrebt, damit mineralische Ersatzbaustoffe rechtlich nicht mehr als Abfall gelten. Denn das würde für Rechtssicherheit bei den Verwendern sorgen und Vorbehalte gegen Ersatzbaustoffe abbauen. Zudem würden Primärrohstoffe wie auch knappe Deponiekapazitäten geschont werden, da weniger Bauabfälle auf Deponien landen würden. Leider sieht das Eckpunktepapier vor, nur einige wenige Materialklassen aus dem Abfallregime zu entlassen. Das wäre unzureichend.“

Deswegen fordert Reimann, dass alle mineralischen Ersatzbaustoffe, die in der Ersatzbaustoffverordnung geregelt sind, nicht länger als Abfall gelten: „Wer die Kreislaufwirtschaft voranbringen will, muss dafür sorgen, dass sich mineralische Ersatzbaustoffe ordentlich vermarkten lassen. Dass mineralische Ersatzbaustoffe bis zu ihrem Einbau rechtlich als Abfall gelten, hemmt ihren Einsatz erheblich“, so Reimann.

„Mehr als 15 Jahre haben Bund und Länder gebraucht, um einheitliche Regeln für mineralische Ersatzbaustoffe in Deutschland zu vereinbaren. Mit der seit 01.08.2023 gültigen Ersatzbaustoffverordnung sind Bund und Länder endlich ein gutes Stück vorangekommen. Jetzt müssen diese Stoffe aber auch aus dem Abfallregime entlassen werden und rechtlich als normale Bauprodukte gelten“, so Reimann abschließend.

Hintergrund
Durch Wiederaufbereitung werden aus Bau- und Abbruchabfällen sogenannte mineralische Ersatzbaustoffe. Diese gelten in den meisten Bundesländern (so auch in Hessen) jedoch bis zum erfolgten Einbau rechtlich als Abfall.

Das BMUV hat am 29.12.2023 Eckpunkte für eine Abfallende-Verordnung vorgelegt. Die Verbände hatten bis 26.01.2024 Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Die VhU-Stellungnahme finden Sie  hier.
 

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Patrick Schulze

Patrick Schulze
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