Gesundheitsausgaben

Pollert: Negativ-Rekord bei Sozialbeiträgen nicht durch Blockade des Mini-Sparpakets im Bundesrat verschärfen

26.11.2025 2 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. „Angesichts fehlender Reformen und galoppierender Gesundheitsausgaben fehlt mir das Verständnis dafür, dass selbst ein Mini-Sparpaket von erhofften 2 Milliarden Euro jetzt von 14 Bundesländern durch Anrufung des Vermittlungsausschusses blockiert wird. Hessen hat der Anrufung nicht zugestimmt. Ich appelliere an die hessische Landesregierung und die hessische Gesundheitsministerin beim größten Ausgabenblock Krankenhäuser mit einer guten Krankenhausplanung zu einer gelingenden Reform in Hessen beizutragen“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).

Die Krankenkassen kalkulierten in diesen Wochen die Höhe ihres Beitrags für 2026 und müssten zur Deckung der geschätzten Gesundheitskosten von rund 370 Milliarden Euro und zur Auffüllung ihrer leeren Mindestreserven im Durchschnitt über 17,6 Prozent erheben. Zusammen mit den Beiträgen für Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung addierten sich die Beiträge dann auf mindestens 42,4 Prozent, für Kinderlose auf 43 Prozent. Ohne das Sparpaket würden es noch einmal 0,1 Prozent mehr sein. „2026 greift der Sozialstaat Arbeitnehmern und Arbeitgebern mit einem weiteren Allzeithoch bei den Sozialversicherungsbeiträgen noch tiefer in die Tasche. Pro Monat werden in der Spitze über 3.000 Euro fällig. Statt Blockaden braucht es deshalb jetzt durchgreifende Sozialreformen, die auch von den Bundesländern konstruktiv und mutig unterstützt werden müssen. Für die anstehende Krankenhausreform bedeutet dies, dass die Länder die Qualitätsvorgaben des Bundes nicht unterlaufen dürfen. Vor allem muss es beim Veto-Recht der Krankenkassen bleiben, wenn das Land Ausnahmen von Bundesvorgaben machen will“, so der VhU-Hauptgeschäftsführer.

Weiterführende Information

Abstimmungsverhalten des Landes Hessen, 1059. Sitzung des Bundesrates, 21.11.2025: TOP 4, Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege

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