Gesetzliche Pflegeversicherung darf kein Erbenschutzprogramm werden. Eigenmittel einzubringen ist zumutbar
Pflegereform
Frankfurt am Main. „Die anstehende Pflegereform muss die explodierenden Beitragssätze in der gesetzlichen Pflegeversicherung endlich in den Griff kriegen, damit nicht den jüngeren Jahrgängen immer mehr von ihrem Arbeitseinkommen weggenommen wird. Niemand mit Pflegebedarf und ohne eigene Mittel wird in unserem Land allein gelassen. Die Gemeinschaft unterstützt Pflegebedürftige und ihre Familie jedes Jahr mit einem hohen zweistelligen Milliardenbetrag, aber richtigerweise nur so weit, wie sich diese nicht selbst helfen können. Dazu muss der Beitragssatz eingefroren und die gesetzliche Pflegeversicherung um eine kapitalgedeckte zweite Säule ergänzt werden“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).
„Eigenmittel für die eigene Pflege einzubringen ist zumutbar, einschließlich des nicht mehr selbst genutzten Wohneigentums und des Unterhalts durch eigene Kinder. Die gesetzliche Pflegeversicherung hilft hier zwar in erheblichen Umfang, sie darf jedoch kein Erbenschutzprogramm werden. Deshalb muss auch die 2020 eingeführte willkürliche Rückgriffsgrenze von 100.000 Euro Einkommen von unterhaltsverpflichteten Kindern aufgehoben werden“, so Dirk Pollert.
„Fünfzig Prozent mehr Pflegebedürftige in zehn Jahren sind aber auch ein Ergebnis der gesetzlichen Leistungsausweitungen im Jahr 2017. Mit der Pflegereform sollten deshalb die knappen Mittel auf große Risiken fokussiert werden. Abzulehnen im Hochabgabenland Deutschland ist dagegen eine 2 Milliarden Euro teure außerplanmäßige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die Einführung einer Pflege-Beitragspflicht auf Minijobs“, sagte der VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert abschließend.
Weiterführende Informationen
- VhU-Position „Gesetzliche Pflegeversicherung mit kapitalgedeckter Vorsorge ergänzen“, 18.11.2025
- Statistisches Bundesamt „5,7 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2023“. 18.12.2024
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