Pollert: Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung einfrieren. Ergänzende kapitalgedeckte Prämien einführen
Pflegeversicherung
Frankfurt am Main. „Die immer kurzatmigere und generationenungerechte Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung muss umgehend gestoppt werden. Hierzu muss der Bundesgesetzgeber den Beitragssatz einfrieren und im Gegenzug den Versicherten ergänzende kapitalgedeckte Prämien abverlangen. So können auch die geburtenstarken Jahrgänge von 1955 bis 1969 für ihr eigenes Pflegerisiko zu einem guten Teil noch selbst vorsorgen – anstatt die Finanzierungslast ihrer steigender Pflegekosten immer stärker der jüngeren Generation aufzubürden. Kapitalgedeckte Vorsorge ist der Schlüssel für mehr Stabilität und Generationengerechtigkeit. Ein steuerfinanzierter sozialer Ausgleich kann dafür sorgen, dass einzelne Versicherte nicht finanziell überfordert werden“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).
„Eine zusätzliche kapitalgedeckte Vorsorge bietet auch den Vorteil, dass die Beitragszahler eigene, individuell zugeordnete Ansprüche für ihre Pflegevorsorge erwerben. Diese sind eigentumsrechtlich geschützt – vor einem Zugriff der Politik und einer Verwendung zugunsten anderer Kohorten. Dies ist ein fundamentaler Unterschied zum umlagefinanzierten Verfahren,“ sagte Pollert.
Der zuletzt zum 1. Juli 2023 auf Rekordhöhe gestiegene Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung solle schon zum 1. Januar um weitere 0,2 Prozentpunkte steigen. Dies schraubt den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zusammen mit erhöhten Krankenversicherungsbeiträgen auf 41,9 Prozent, der höchste Beitragssatz seit dem Jahr 2003. Schon mittelfristig drohe ohne Reformen sogar ein Beitragssatz von bis zu 50 Prozent „Immer weniger Netto vom Brutto für Arbeitnehmer und weiter steigende Kosten für Arbeitgeber beschädigen den Standort und gefährden massiv Arbeitsplätze. Deshalb müssen gesetzliche Renten- und Krankenversicherung, aber eben auch die gesetzliche Pflegeversicherung endlich finanziell nachhaltig aufgestellt werden“, so Pollert.
Beenden müsse die Bundesregierung auch die Belastung der Beitragszahler durch sog. versicherungsfremde Leistungen. So seien die Kosten für Rentenbeiträge für pflegende Angehörige von 4 Milliarden Euro pro Jahr als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuern zu finanzieren. Ebenso müsse der Bund die coranabedingten Mehrausgabe von 5,3 Milliarden Euro übernehmen, die sachwidrig den Beitragszahlern aufgebürdet worden seien. Denn durch einen überhöhten Beitragssatz würden Arbeitnehmer und Arbeitgeber sachwidrig und überproportional belastet, besonders aber Geringverdiener.
„Auch die Landespolitik sollte sich für eine Begrenzung der Beitragslast einsetzen. Denn immer höhere Sozialversicherungsbeiträge führen zu Steuerausfälle bei Bund, Ländern und Kommunen. Jeder zusätzliche Beitragssatzpunkt kostet Land und Kommunen in Hessen zusammen einen dreistelligen Millionenbetrag an entgangenen Steuereinnahmen“, sagte Pollert.
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