Pollert: Längere Lebensarbeitszeit so schnell wie möglich umsetzen. Keine neue Frührente und Minijobs erhalten
Rentenreform
Frankfurt am Main. „Alles, was die Alterssicherungskommission zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit vorgeschlagen hat, muss der Bundesgesetzgeber jetzt auch zügig und ohne lange Übergangsfristen umsetzen, damit die Kosten der alternden Gesellschaft nicht wie bisher vor allem bei den wenigen Jungen abgeladen werden: das Ende der abschlagfreien Frührente, ein automatisch steigendes Rentenalter bei steigender Lebenserwartung, Wiedereinsetzen des Nachhaltigkeitsfaktors sowie höhere Abschläge bei vorgezogener Rente, die erst ein Jahr später und damit ab 64 Jahren in Anspruch genommen werden darf“, erklärt Dirk Pollert Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).
„Dagegen ist die vorgeschlagene neue Frührente aus gesundheitlichen Gründen überflüssig, weil es in vielen Fällen möglich ist, in anderen Berufsfeldern weiterzuarbeiten. Andernfalls greift die Erwerbsminderungsrente. Kritisch ist auch der konkrete Vorschlag für eine Kapitalrente zu bewerten, denn so würden die aktuellen Rekord-Sozialabgaben noch einmal um zwei Prozentpunkte nach oben getrieben. Deshalb muss der Bundesgesetzgeber jedenfalls an anderer Stelle in der Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung entsprechend einsparen. Als gefährlichen Eingriff in den Arbeitsmarkt abzulehnen ist dagegen die vorgeschlagene weitgehende Abschaffung der Minijobs, die als wichtiges Flexibilisierungsinstrument in einem hoffnungslos überregulierten Arbeitsmarkt in Hessen hundertausendfach zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten generiert“, so der VhU-Hauptgeschäftsführer.
„Wer länger arbeitet, entlastet die Rentenversicherung, stärkt das Arbeitskräfteangebot und sorgt für mehr Generationengerechtigkeit. Deshalb müssen auch Beschäftigungshürden für ältere Arbeitnehmer und Rentner beseitigt werden. Sozialabgaben ohne Leistungsanspruch für arbeitende Rentner gehören abgeschafft ebenso wie ein Arbeitslosengeldanspruch über 12 Monate, der nicht mehr Sucharbeitslosigkeit abfedert, sondern eine Brücke in die Frührente bildet“, so Dirk Pollert weiter.
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