Pollert: Neues Vergabe- und Tariftreuegesetz darf Unternehmen nicht von öffentlichen Aufträgen abschrecken. Höhere Vergabefreigrenzen richtig, aber zusätzliche Tariftreue-, Kontroll- und Haftungsbürokratie bleibt problematisch
HVTG
Frankfurt am Main. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) bewertet die heute vom Hessischen Landtag beschlossenen Änderungen des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes kritisch. Zwar enthält die Reform mit höheren Vergabefreigrenzen richtige Ansätze zur Beschleunigung öffentlicher Aufträge. Zugleich drohen die verschärften Tariftreuepflichten und Haftungsrisiken, diese Fortschritte in der Praxis wieder zu entwerten.
„Diese Reform bleibt hinter ihrem eigenen Anspruch zurück. Wer öffentliche Aufträge schneller, einfacher und wirtschaftlicher vergeben will, darf Unternehmen nicht mit neuen Tarif-, Kontroll- und Haftungspflichten abschrecken“, sagte VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert. „Höhere Freigrenzen sind richtig. Aber wenn Tariftreuepflichten schon ab 20.000 Euro greifen und mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden werden, trifft das vor allem kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups und Betriebe mit schlanken Strukturen.“
Aus Sicht der VhU ist besonders problematisch, dass das Gesetz Tarifpolitik zunehmend über das Vergaberecht betreibt. Tarifbindung entstehe durch starke Sozialpartnerschaft, attraktive Verbände und funktionsfähige Tarifautonomie, nicht durch immer neue staatliche Vorgaben. Deswegen lehnt die VhU gesetzliche Regelungen zur Tariftreue im Bund ebenso wie im Land ab. „Tarifbindung wird nicht gestärkt, indem der Staat Unternehmen in öffentlichen Ausschreibungen mit fremden oder wechselnden Tarifvorgaben konfrontiert“, sagte Pollert. „Das macht Verfahren komplizierter, schafft Rechtsunsicherheit und kann dazu führen, dass sich Unternehmen gar nicht mehr an Ausschreibungen beteiligen. Dann verliert am Ende auch die öffentliche Hand.“
Die VhU hatte im Gesetzgebungsverfahren unter anderem gefordert, Tariftreuepflichten erst ab einem Schwellenwert von 100.000 Euro anzuwenden, Lieferleistungen auszunehmen, Nachweise digital und schlank auszugestalten und auf eine pauschale Nachunternehmerhaftung und starre Begrenzungen von Nachunternehmerketten zu verzichten. Sachgerechte Verbesserungen in diese Richtung enthielt auch der Änderungsantrag der FDP, den die VhU bereits vorab begrüßt hatte.
Pollert: „Hessen braucht ein Vergaberecht, das Vertrauen stärkt, Verfahren beschleunigt und Unternehmen zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ermutigt. Entscheidend ist jetzt, dass die Umsetzung so praxistauglich, digital und bürokratiearm wie möglich erfolgt. Ein Vergaberecht, das gut gemeint ist, aber in der Praxis abschreckt, hilft weder den Betrieben noch den Kommunen, noch den Bürgerinnen und Bürgern.“
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