Denkmalschutz

Reimann: VhU kritisiert Vervielfachung des Bußgeldrahmens beim Denkmalschutz

03.06.2026 3 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. Nach der Gesetzesanhörung zum Hessischen Denkmalschutzgesetz (HDSchG) haben die Fraktionen von CDU und SPD einen Änderungsantrag zu ihrem Gesetzentwurf erarbeitet (Drs. 21/4499). Dazu sagte Thomas Reimann, Vizepräsident der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses:

„Die Wirtschaft hat die Novelle des Hessischen Denkmalschutzgesetzes grundsätzlich begrüßt, weil sie pragmatische Verbesserungen vorsieht, um Baudenkmäler langfristig zu erhalten. Umso verwunderlicher ist nun, dass der Änderungsantrag von CDU und SPD den Bußgeldrahmen vervielfacht, wenn gegen denkmalrechtliche Vorschriften gehandelt wird. Wird die Änderung beschlossen, könnten statt maximal 25.000 Euro bis zu 500.000 Euro Bußgeld möglich sein. Dadurch nehmen Haftungsrisiken bei Denkmaleigentümern und ausführenden Unternehmen erheblich zu. Dabei ist es häufig Auslegungssache, ob denkmalkonform gehandelt wurde.

Eine Denkmalsanierung birgt ohnehin immer ein hohes Kostenrisiko. Nun kommt zusätzlich ein unüberschaubares Haftungsrisiko durch erheblich ausgeweitete Bußgelder hinzu. Das verunsichert Bauherren. Da in der unternehmerischen Praxis zusätzliche Risiken eingepreist werden müssen, wird Denkmalschutz teurer. Ich befürchte, einige Bauherren dürften aufgrund des hohen finanziellen Haftungsrisikos ganz die Finger von Denkmalschutzobjekten lassen.“

Im Änderungsantrag ist vorgesehen, die maximale Geldbuße nach § 28 Abs. 2 HDSchG von derzeit 25.000 auf 500.000 Euro bzw. bei anderen Verstößen von derzeit maximal 500.000 auf 5.000.000 Euro zu erhöhen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden werden viele Entscheidungen erst während der Bauausführung getroffen, weil Schäden an historischer Bausubstanz oft erst nach Öffnung der Bauteile sichtbar werden, die vorher noch gar nicht erkennbar waren. Der verschärfte Bußgeldrahmen betrifft besonders mittelständische Handwerksbetriebe, die den größten Teil der Denkmalsanierungen durchführen. Höhere Haftungsrisiken erschweren die Übernahme solcher Aufträge und gefährden regionale Wertschöpfung. Damit droht ein Investitionsrückgang gerade bei sanierungsbedürftigen Denkmalen. Das bedeutet weniger Aufträge für hessische Handwerksbetriebe und letztlich schlechteren Denkmalschutz in Hessen.

„In der Gesetzesanhörung haben Wirtschaftsvertreter mehrere Verbesserungen vorgeschlagen. Wir begrüßen, dass CDU und SPD in ihrem Änderungsantrag einen der Vorschläge aufgreifen und auf die ursprünglich geplante, doppelte Anzeigenpflicht beim Eigentümerwechsel eines Denkmalschutzobjektes verzichten. Schade ist, dass die Vorschläge zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Denkmalschutzmaßnahmen sowie zur Stärkung der Belange des Brandschutzes und der Barrierefreiheit gegenüber dem Denkmalschutz nicht aufgegriffen wurden. Denn alle drei Vorschläge hätten unmittelbar zur langfristigen Nutzung eines Denkmals und somit zu seinem Erhalt beigetragen. Es passt nicht zusammen, dass im Änderungsantrag Verbesserungen bei der Wirtschaftlichkeit von Denkmalschutzmaßnahmen unterbleiben, Haftungsrisiken durch den vervielfachten Bußgeldrahmen jedoch erhöht werden. Zumal in der Anhörung keine derart drastische Erhöhung gefordert wurde“, sagte Reimann abschließend.

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