Reimann: VhU lehnt GEG-Entwurf weiter ab, das Heizungsgesetz bleibt ökologisch unnötig. Länderöffnungsklausel § 9a unbedingt aus GEG streichen.
Gebäudeenergiegesetz
Frankfurt am Main. Keine Entwarnung beim Gebäudeenergiegesetz, so lautet das Fazit der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände auf die gestrige Gesetzesanhörung im Deutschen Bundestag. Die VhU bekräftigt ihre Ablehnung des Gebäudeenergiegesetzes. Um den Wärmesektor CO2-neutral zu machen, solle besser auf den EU-weiten CO2-Emissionshandel mit sinkenden CO2-Deckel gesetzt werden, so Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses.
„Auch wenn die Erfüllbarkeit des GEG durch die geplanten Änderungen verbessert wird, bleibt das Heizungsgesetz insgesamt ökologisch unnötig. Klimaschutz lässt sich erheblich günstiger durch den 2027 startenden EU-Emissionshandel mit sinkendem CO2-Deckel erreichen. Die Abgeordneten sollten das GEG nicht auf Biegen und Brechen noch vor der Sommerpause durch den Bundestag drücken, sondern die Argumente in Ruhe abwägen.“
Besonders kritisch sieht die VhU die Länderöffnungsklausel in § 9a GEG. Demnach könnten Bundesländer weitergehende Anforderungen erlassen, was die Erzeugung und Nutzung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien in Bezug auf Gebäude angeht.
„Das Festhalten an der Länderöffnungsklausel nach § 9a GEG ist ein Riesenfehler. Wir brauchen deutschlandweit verlässliche und einheitliche Regeln beim Bau und bei der Sanierung von Gebäuden. Einige Bundesländer streben an, bereits vor 2045 klimaneutral zu sein, schreiben die dann etwa 80 Prozent erneuerbare Energie bei der Wärme vor, anstelle der 65 Prozent? Durch die Länderöffnungsklausel drohen massive und teure Probleme bei der Umsetzung. Diese Länderöffnungsklausel verstärkt die Unsicherheit bei schwierigen Investitionsentscheidungen und schadet damit den Neubauzielen und der Gebäudesanierung. Es ist klar, dass der Gebäudesektor dekarbonisiert werden muss, dafür braucht es aber auch langfristige Planungssicherheit. Der Unsicherheitsfaktor durch die Länderöffnungsklausel muss aus dem Gesetz raus“, so Reimann.
Weiterhin völlig offen sei die Verzahnung mit der EU-Gebäuderichtlinie, die ebenfalls weitreichende Pflichten zur energetischen Modernisierung von Gebäuden vorsieht. Damit droht weiterhin, dass unterschiedliche Regulierungen von Bund und von der EU auf den deutschen Gebäudesektor treffen. „Das ‚Schnell-Schnell‘ der Ampel vor der Sommerpause dürfte in den nächsten Jahren zu einem unnötig teuren Erwachen bei der Sanierung führen“, so Reimann abschließend.