Reimann: VhU begrüßt die Eckpunkte zur Novellierung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes, Wirtschaftlichkeit bei Denkmalschutzmaßnahmen sollte jedoch stärker berücksichtigt werden.

Landtagsdebatte Denkmalschutz
Frankfurt am Main. Anlässlich der Landtagsdebatte zur geplanten Novelle des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) begrüßt die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) die am 25.09.2025 vorgestellten Eckpunkte von Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD).
Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses sagte: „Die VhU begrüßt die im Eckpunktepapier von Wissenschaftsminister Gremmels skizzierten Bestrebungen, die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude zu vereinfachen, praxisnäher und bürgerfreundlicher zu machen. Denkmalschutz muss pragmatischer werden um Baudenkmäler langfristig zu erhalten und die Weiternutzung zu erleichtern. Um aufwendige Bürokratie und Doppelstrukturen aufzulösen, begrüßen wir den geplanten Wegfall der Einvernehmensregel zwischen Unterer Denkmalschutzbehörde und Denkmalfachbehörde. Die VhU begrüßt außerdem, dass die geplante Denkmalschutz-Novelle den vertretbaren Aufwand für Eigentümer stärker an deren wirtschaftlicher Zumutbarkeit orientieren will.“
Im Koalitionsvertrag für Hessen ist verabredet, das Hessische Denkmalschutzgesetz zu überarbeiten. Die Sanierung von Altbauten allein ist oft kompliziert, die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude ist noch viel aufwendiger und komplizierter. Wie ein neues HDSchG einen pragmatischeren Ansatz als bislang verfolgen kann, um wertvolle Bausubstanz zu erhalten, die Weiternutzung zu erleichtern, um damit Baudenkmäler langfristig zu erhalten, dazu hat die VhU im Juni 2025 das beigefügte Positionspapier erarbeitet und veröffentlicht.
„Die VhU begrüßt die im Eckpunktepapier geplante Stärkung der Zumutbarkeit zugunsten der Eigentümer von Baudenkmälern. Allerdings wünschen wir uns, dass auch der Aspekt der Wirtschaftlichkeit von Denkmalschutzmaßnahmen in der geplanten Gesetzesnovelle berücksichtigt wird. Denn wer Baudenkmäler nachhaltig erhalten will, der muss ermöglichen, dass Eigentümer damit eine angemessene Rendite erzielen können. Ohne die Wirtschaftlichkeit für die Eigentümer zu berücksichtigen, bleibt der Denkmalschutz oftmals auf Liebhaberei beschränkt. Die lebendige Weiternutzung ist der beste Denkmalschutz. Wo kein wirtschaftlicher Denkmalschutz möglich ist, sollte die geplante Gesetzesnovelle das Abweichen von denkmalschutzrechtlichen Auflagen ermöglichen, damit auch mit Baudenkmälern schwarze Zahlen geschrieben werden können“ so Reimann abschließend.
Zur VhU-Position: "Überlegungen zur Novelle des Hessischen Denkmalschutzgesetzes, um den Denkmalschutz in Hessen unbürokratischer und praxistauglicher zu machen."
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