Leerstandsgesetz

Reimann: Hessisches Leerstandsgesetz ist falsches Signal

13.11.2025 2 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) bedauert, dass der Hessische Landtag heute das Gesetz gegen sogenannten spekulativen Leerstand von Wohnraum beschlossen hat.

„Das Hessische Leerstandsgesetz ist ein falsches Signal und zudem überflüssig, da spekulativer Leerstand von Wohnraum die absolute Ausnahme auf dem Wohnungsmarkt ist“, sagte Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses. „Das Leerstandsgesetz wird deshalb auch nicht für spürbar mehr verfügbare Wohnungen sorgen können. Benötigte Investitionen in bestehende Wohnungen werden durch zusätzliche Regulierung wie das Leerstandsgesetz jedoch weiter erschwert. Und das, obwohl private Kleinvermieter seit Jahren von sinkenden Investitionsabsichten berichten, weil sich die Regulierung auf dem Wohnungsmarkt immer weiter verschärft hat.“

Da die Zahlen vom Zensus 2022 keinen Hinweis auf spekulativen Leerstand in Hessen in signifikantem Umfang geben, hält die VhU das Leerstandsgesetz weiterhin nicht für erforderlich – zumal es auch nicht zur Schwerpunktsetzung der CDU-SPD-Koalition rund um die Entbürokratisierung passt. Im Gegenteil, es drohen neue unnötige Anzeige- und Genehmigungspflichten. Zudem sollte es einer freien Gesellschaft zugemutet werden können, dass Entscheidungen über Privateigentum getroffen werden, die nicht alle gut finden.

„Eine Hoffnung bleibt jedoch: Denn um das Leerstandsgesetz anzuwenden, muss die jeweilige Kommune eine Satzung verabschieden. Wir hoffen, dass die einzelnen Kommunen auf den Erlass einer Leerstandssatzung verzichten und Wohnungseigentümern und ihrer eigenen Verwaltung viel unnötige Bürokratie ersparen“, so Reimann abschließend.

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