Versickerungsverordnung

Stellungnahme der VhU zum Entwurf einer Verordnung über die erlaubnisfreie, schadlose Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser vom 02.04.2026

02.04.2026 2 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Der Bund ermöglicht es den Bundesländern, per Verordnung bislang bestehende Genehmigungspflichten bei der schadlosen Einleitung von Niederschlagswasser ins Grundwasser („Versickerung“) abzuschaffen. Die VhU begrüßt grundsätzlich, dass das Hessische Umweltministerium die Möglichkeit einer solchen Versickerungsverordnung nutzt. Denn damit lässt sich sowohl bestehende Bürokratie abbauen als auch die Neubildung von Grundwasser unterstützen.

Der vorliegende Entwurf einer Versickerungsverordnung beschränkt die Abschaffung der Genehmigungspflicht zur Versickerung jedoch auf zu Wohnzwecken genutzte Flächen und sieht weitere Einschränkungen vor. Zudem werden zu hohe Anforderungen an die Versickerungsfläche gestellt, wie die Ermittlung des „mittleren höchsten Grundwasserstands (MHGW)“. Damit bleibt der Verordnungsentwurf weit hinter dem zurück, was in anderen Bundesländern bereits seit vielen Jahren bewährte Praxis ist. Für Unternehmen und Bürger dürfte in vielen Fällen die Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation oder ein Gewässer weiterhin die einfachste Option sein. Aus Sicht der VhU wird das Ziel, die dezentrale Versickerung zu fördern, so nicht erreicht.

Im Sinne des Bürokratieabbaus und zur Unterstützung der Neubildung von Grundwasser schlägt die VhU vor, in deutlich mehr Fällen die Genehmigungspflicht abzuschaffen. Als Orientierung für eine praxisbewährte Regelung empfiehlt die VhU die bayrische Niederschlagswasserfreistellungsverordnung.

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