Dr. Ortlieb und Reimann: Mehr Technologieoffenheit, weniger deutsche Sonderregulierung – richtiger Kurswechsel für die Dekarbonisierung im Gebäudesektor
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz
Frankfurt am Main. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) begrüßt die Eckpunkte zur Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes – jetzt Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Eckpunkte setzen aus Sicht der hessischen Wirtschaft wichtige Signale für Technologieoffenheit im Gebäudesektor, weniger bürokratische Detailsteuerung und bessere Rahmenbedingungen für Eigentümer, Mieter und Unternehmen.
„Gut, dass sich die Bundesregierung über die konkrete Ausgestaltung zur Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes einigen konnte. Klimaschutz ist wichtig und muss auch und gerade im Gebäudesektor ökonomisch effizient organisiert werden. Dies kann am besten durch den europäischen Emissionsrechtehandel mit seinem jährlich sinkenden CO₂-Deckel und der CO₂-Bepreisung erreicht werden. Geplant ist, dieses Instrument im Jahr 2028 auf den Gebäude- und Verkehrssektor auszuweiten. Eine darüber hinausgehende deutsche Sonderregulierung, die die Entscheidungsfreiheit bei verfügbaren Technologien einschränkt und kleinteilige Detailvorgaben zur Heizung macht, erzielt keine zusätzliche ökologische Wirkung, sondern führt häufig nur zu Verunsicherung, Attentismus und unnötig hohen Kosten bei der CO₂-Einsparung. Die Politik sollte daher auf Technologieoffenheit setzen und sich aus den Heizungskellern der Menschen heraushalten.“, sagte Dr. Birgit Ortlieb, Vorsitzende des VhU-Energieausschusses.
„Im neuen Gesetz ist darauf zu achten, dass die geplante Grüngasquote mit den Bedarfen der Industrie abgestimmt ist. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Nachfrage von Gebäuden und Industrie in Konkurrenz um das knappe Angebot an CO2-armen Gasen tritt, was für beide Sektoren mit hohen Kosten verbunden sein kann.“, so Dr. Ortlieb weiter.
Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses, ergänzte: „Für die Bau- und Immobilienwirtschaft ist entscheidend, dass aus den vorgelegten Eckpunkten für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz nun schnell ein beschlossenes Gesetz wird. Denn Unsicherheit über zukünftige Rahmenbedingungen führt dazu, dass Investitionsentscheidungen aufgeschoben werden. Gut ist jedenfalls, dass die kleinteilige Überregulierung im Heizungskeller aufhört. Denn die Situation vor Ort und in Millionen Gebäuden ist höchst unterschiedlich und sollte nicht über einen Kamm geschoren werden.“
Reimann verwies auch darauf, dass die Bundespolitik auch andere Hemmnisse angehen müsse, die Investitionen in klimafreundliche Heizungen in Mietshäusern erschweren: „Die Politik bremst notwendige Investitionen künstlich aus, solange Vermieter die Umstellungskosten für eine klimafreundliche Heizung möglicherweise nicht vollständig refinanzieren können. Denn durch die abgesenkte Modernisierungsumlage lassen sich derzeit nur acht Prozent der Modernisierungskosten vom Vermieter auf den Mieter umlegen. Bis 2019 waren es noch elf Prozent.“, so Reimann abschließend.
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