Schäfer: Steuererhöhung ab 1. Mai belastet Touristen und Geschäftsreisende // Schwächung des heimischen Luftfahrtstandorts // EU-Kerosinsteuer verhindern
Luftverkehrsteuer
Frankfurt am Main. Am 1. Mai werden die Steuern, die Airlines für Flüge ab einem deutschen Flughafen zahlen müssen, um 24 Prozent ansteigen, so dass sich Ticketpreise tendenziell verteuern werden. „Das trifft nicht nur Touristen und Geschäftsreisende, sondern wieder einmal besonders die heimische Luftverkehrswirtschaft in Hessen, die ein Wachstumsmotor unseres Wirtschaftsstandorts ist – sofern man sie denn lässt. Unsere Airlines und der Flughafen Frankfurt haben immer noch nicht die Verkehrszahlen von vor der Corona-Pandemie erreicht. Die Politik sollte ihnen keine neuen Nachteile gegenüber der Konkurrenz im Ausland aufbürden“, kritisierte Christoph Schäfer, Vorsitzender des Verkehrsausschusses der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).
Auf Flüge mit Start in Deutschland steigen die Steuern ab 1. Mai um rund 24 Prozent. Je nach Flugziel sind statt 12,48 Euro dann 15,53 Euro, statt 31,61 Euro dann 39,34 Euro und statt 56,91 Euro dann 70,73 Euro an Steuern für Flugtickets zu zahlen. Die Erhöhung der Luftverkehrssteuer geht auf das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 zurück, das der Bundestag beschlossen und der Bundesrat Ende März 2024 gebilligt hatte.
„Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Stagnation sollte die Ampel-Koalition im Bund aufhören, Unternehmen und Privathaushalte mit neuen und höheren Steuern und Abgaben zu belasten – sei es bei der Luftverkehrsteuer, sei es bei der Lkw-Maut. Der Bund muss seine Ausgaben stärker begrenzen, um die nötige Etatkonsolidierung zu erreichen“, sagte Schäfer.
„Auch die Einführung einer Kerosinsteuer, egal ob im Bund oder auf EU-Ebene, lehnen wir strikt ab. Die Bundesregierung und die deutschen Europaabgeordneten sollten bei der Reform der EU-Energiesteuerrichtlinie darauf hinwirken, dass auch zukünftig keine Steuer auf Flugkerosin erhoben wird“, sagte Schäfer.