Streiks der Lufthansa-Piloten und -Flugbegleiter

Pollert: Arbeitskämpfe im Luftverkehr verursachen massive Schäden für Reisende und Unternehmen. Drittbetroffene besser schützen



13.04.2026 2 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. „Die Streiks der LH-Piloten heute und morgen und der LH-Flugbegleiter am 10. April sind unverhältnismäßig. Es ist ein weiteres Mal unfair, die Streiks am Ende der Ferienzeit durchzuführen. Sie treffen zehntausende Urlauber, Geschäftskunden, Lieferketten und ganze Wirtschaftsabläufe. Wer in einer so sensiblen Infrastruktur Arbeitskämpfe führt, muss die Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte besonders im Blick haben“, kritisierte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), das Vorgehen der Gewerkschaften.

Dirk Pollert: „Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Aber ebenso klar ist, es braucht einen verlässlichen gesetzlichen Ordnungsrahmen, der die berechtigten Interessen der Tarifparteien mit dem Schutz der Allgemeinheit besser in Ausgleich bringt. Insbesondere wenn Arbeitskämpfe in Bereichen mit besonders hoher Drittbetroffenheit stattfinden.“

Aus Sicht der hessischen Wirtschaft zeigen die jüngsten Streiks erneut, wie verwundbar der Luftverkehr als zentrale Verkehrs- und Logistikinfrastruktur ist. Flugausfälle und kurzfristige Betriebsunterbrechungen belasten nicht nur Urlaubs- und Geschäftsreisen, sondern auch Frachtverkehre, internationale Lieferbeziehungen und die Planbarkeit für Unternehmen weit über die Luftfahrtbranche hinaus.

VhU-Hauptgeschäftsführer Pollert: „Gerade in herausragend wirtschaftlich angespannten Zeiten können zusätzliche Störungen im Luftverkehr schnell weit über die eigene Branche hinaus großen Schaden anrichten. Deutschland braucht deshalb eine ernsthafte politische Debatte darüber, wie insbesondere bei kritischer Infrastruktur die Verhältnismäßigkeit von Arbeitskämpfen und der Schutz unbeteiligter Dritter künftig besser gewährleistet werden können. Ein verpflichtender Schlichtungsversuch vor einem Streik wäre eine Möglichkeit, Dritte stärker abzusichern.“


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