Anhörung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz

Pollert: Höhere Vergabefreigrenzen sind richtig, aber verschärfte Tariftreuepflichten, Kontrollbürokratie und Nachunternehmer­haftung müssen deutlich entschärft werden

11.05.2026 3 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. Die von der Landesregierung geplante Reform des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) wird von der Breite der hessischen Wirtschaft überwiegend abgelehnt. Der Gesetzentwurf enthält aus Sicht der Wirtschaft zwar auch richtige Ansätze, zum Beispiel können höhere Freigrenzen Vergaben beschleunigen und öffentliche Aufträge unbürokratischer machen. Doch die neuen Tariftreueregelungen drohen diesen Fortschritt wieder zunichtezumachen.

„Diese Reform droht ihr eigenes Ziel zu verfehlen. Sie macht Vergaben an einer Stelle einfacher und baut an anderer Stelle neue Tarif-, Kontroll- und Haftungsbürokratie auf. Das trifft vor allem Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen. Bei Ihnen besteht besonders die Gefahr, dass sie aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen werden, weil sie nicht in der Lage sind, Tariflöhne zu bezahlen“, sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der VhU. „Wer öffentliche Aufträge schneller vergeben will, darf Betriebe nicht abschrecken.“

Kritisch sieht die VhU insbesondere, dass Tariftreuepflichten bereits ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro greifen sollen. Das sei unverhältnismäßig und praxisfern. Pollert: „Bei kleinen Aufträgen darf der Aufwand nicht größer werden als der Nutzen. Hessen sollte den Schwellenwert für die Tariftreue auf 100.000 Euro anheben. Das wäre klarer, mittelstandsfreundlicher und näher an dem Ziel, Vergabe und Tariftreue pragmatisch zusammenzuführen.“

Zudem fordert die VhU, die Tariftreueregeln auf wirklich relevante Bereiche zu begrenzen. „Tariftreue darf nicht pauschal über alle Branchen und Leistungen gestülpt werden. Sinnvoll wäre eine Konzentration auf Bau, baunahe Dienstleistungen und weitere Branchen, in denen die Sozialpartner solche Regelungen ausdrücklich wollen“, sagte Pollert.

Grundsätzlich warnt die VhU davor, Tarifpolitik über Vergaberecht zu betreiben. Pollert: „Tarifbindung entsteht durch starke Sozialpartnerschaft, nicht durch Rechtsverordnung. Wenn der Staat in Vergabeverfahren fremde oder wechselnde Tarifvorgaben durchsetzt, schwächt das die Tarifautonomie, verunsichert Unternehmen und macht öffentliche Aufträge unnötig kompliziert.“

Die VhU fordert deshalb weiterhin Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren: Tariftreue erst ab 100.000 Euro, Konzentration auf relevante Branchen, Ausnahme von Lieferleistungen, digitale und schlanke Nachweise, keine pauschale Nachunternehmerhaftung, keine starre Begrenzung der Nachunternehmerkette sowie praxistaugliche Kontroll- und Sanktionsregeln.

Die VhU hat ihre Stellungnahme zur Anhörung bei der Hessischen Landesregierung eingereicht. Zahlreiche Rückmeldungen aus Mitgliedsverbänden und Unternehmen sind in die Stellungnahme eingeflossen. Die VhU wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren für eine Reform einsetzen, die Vergaben tatsächlich beschleunigt, Bürokratie abbaut und die Breite der hessischen Wirtschaft nicht zusätzlich belastet.

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