Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz

Pollert: Die geplanten Änderungen zum HVTG schießen über das Ziel hinaus und belasten insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen



16.03.2026 2 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. Die von der hessischen Landesregierung geplante Reform des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) wird von der hessischen Wirtschaft überwiegend abgelehnt. „Die VhU unterstützt grundsätzlich das Ziel, fairen Wettbewerb zu schaffen und das öffentliche Auftragswesen zu erleichtern. Positiv ist insbesondere die Erhöhung der Auftragswerte bei Vergaben zu sehen. Allerdings würden die beabsichtigten Neuregelungen zur Tariftreue die Unternehmen stark belasten und zusätzliche Bürokratie für die Wirtschaft und die Behörden schaffen“, kritisierte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), den Gesetzentwurf.

Die Anforderungen an die Unternehmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe werden infolge des Gesetzesentwurfes insgesamt betrachtet weiter erhöht, verbunden mit zusätzlichen Kosten und Aufwand für alle Beteiligten. „Die gestiegenen Anforderungen und die Ausweitung der Nachunternehmerhaftung sind in der Praxis kaum umsetzbar. Insbesondere der Mittelstand wird dadurch von der öffentlichen Auftragsvergabe faktisch weitgehend ausgeschlossen. Die verpflichtende Anwendung eines repräsentativen Tarifvertrages für die Entlohnung im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge verstößt zudem gegen die in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz verankerte Freiheit, keine Tarifbindung einzugehen“, sagte Dirk Pollert.

Die VhU hat dazu bei der hessischen Landesregierung eine Stellungnahme eingereicht, in die zahleiche Rückmeldungen aus den Mitgliedsverbänden und von Unternehmen eingeflossen und konkrete Änderungsvorschläge zum Gesetzesentwurf enthalten sind. Im Sinne der Breite der Wirtschaft fordert die VhU insbesondere einen höheren Schwellenwert für die Tariftreue in Höhe von 100.000 Euro, die Begrenzung des Anwendungsbereichs auf die Bauwirtschaft, baunahe Dienstleistungen sowie weitere Branchen, die dies explizit wollen, Ausnahmen für Lieferleistungen sowie weniger Haftungs- und Kontrollbürokratie, insbesondere die Begrenzung der Nachunternehmerhaftung. Die VhU wird sich weiterhin entsprechend in den Gesetzgebungsprozess einbringen.

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