Pollert: VhU begrüßt die FDP-Vorschläge zur Erhöhung des Schwellenwerts auf 100.000 Euro bei der Tariftreue und zur bürokratieärmeren Ausgestaltung des Gesetzes
Bewertung des Änderungsantrags der FDP zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz
Frankfurt am Main. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) begrüßt den Änderungsantrag der FDP-Fraktion zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG). Der Antrag greift mehrere zentrale Anliegen der hessischen Wirtschaft auf und kann dazu beitragen, zusätzliche Bürokratie und neue Belastungen für Unternehmen zu begrenzen.
„Der FDP-Antrag löst zwar das Grundproblem der staatlich gesetzten Tariftreuevorgaben nicht, beinhaltet aber wichtige Verbesserungsvorschläge,“, sagte VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert. „Die Landesregierung will öffentliche Vergaben erleichtern, schafft mit den verschärften Tariftreueregelungen im Gesetzesentwurf aber zugleich neue Hürden für Unternehmen. Das passt nicht zusammen.“
Positiv bewertet die VhU insbesondere den FDP-Vorschlag, den Schwellenwert für die Anwendung der Tariftreueregelungen von 20.000 Euro auf 100.000 Euro anzuheben. Gerade bei kleineren Aufträgen müssen Aufwand und Auftragshöhe in einem angemessenen Verhältnis stehen. Andernfalls würden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen abgeschreckt.
Sachgerecht sind aus Sicht der VhU auch die Klarstellung, dass Fachplaner, Gutachter und Berater keine Nachunternehmen im bauausführenden Sinne sind sowie die Abkehr von einer starren Begrenzung der Nachunternehmerkette, die Möglichkeit der Präqualifikation auch bei Liefer- und Dienstleistungen sowie eine einheitliche Frist von sieben Kalendertagen beim Bestbieterprinzip. Diese Änderungen würden die Anwendung des Gesetzes praktikabler machen und sowohl Unternehmen wie auch Vergabestellen entlasten.
Ausdrücklich begrüßt die VhU zudem die vorgesehenen Erleichterungen für tarifgebundene Unternehmen. „Wer Tarifbindung und Sozialpartnerschaft stärken will, muss tarifgebundene Unternehmen entlasten und nicht zusätzlich bürokratisch belasten“, sagte Pollert.
Die grundsätzlichen Kritikpunkte der VhU am Gesetzentwurf der Landesregierung ist in einer Stellungnahme zusammengefasst. Die VhU fordert deshalb eine grundlegende Nachbesserung des Gesetzentwurfs. „Der FDP-Änderungsantrag weist in die richtige Richtung und sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden“, sagte Pollert. „Hessen braucht ein Vergaberecht, das öffentliche Aufträge schneller, einfacher und wirtschaftlicher macht. Ein Vergaberecht, das Unternehmen abschreckt, erreicht das Gegenteil.“
Ansprechpartner