Bundeshaushalt 2026

Mang: Verschiebebahnhof statt Zusätzlichkeit. Die Politik des fortgesetzten Wortbruchs muss schleunigst enden

14.11.2025 2 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. Anlässlich der Beratungen im Deutschen Bundestag zum Haushalt 2026 kritisiert die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) die Bundesregierung für deren unzureichenden Investitions- und Reformehrgeiz: „Mit Buchungstricks und Etikettenschwindel beim Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität setzt die Bundesregierung die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland aufs Spiel. Es braucht dringender denn je wirtschaftsfreundliche Reformen und echte zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur. Stattdessen wird der Bundeshaushalt zu einem Verschiebebahnhof zugunsten von Konsumausgaben. Mit der vielzitierten ‚Zusätzlichkeit‘ ist es in diesem Haushalt nicht weit her, stattdessen sehen wir einen Verschiebebahnhof. Wieder bricht die Regierung ein zentrales Versprechen“, sagte VhU-Präsident Wolf Matthias Mang.

„Die Unternehmen fiebern seit Antritt der neuen Bundesregierung den in vielen Bereichen angekündigten Reformen, dem Bürokratieabbau und kräftigen Investitionen in die Infrastruktur entgegen. Stattdessen erleben wir ein neues Bürokratiemonster namens Tariftreuegesetz, eine geplante Rentenreform, die die Kosten explodieren lässt und statt der versprochenen Abschaffung den Fortbestand des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.“ „Diese Politik des fortgesetzten Wortbruchs muss schleunigst enden. So lässt sich das Vertrauen der Wirtschaft in den Standort nicht wieder herstellen. Mit neuen Investitionen muss endlich gezielt Wachstum angekurbelt werden“, sagte Mang.

Laut IW Köln droht jeder zweite Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zweckentfremdet und nicht nach den Regeln des Sondervermögens für zusätzliche Investitionen ausgegeben zu werden. Das Sondervermögen ermächtigt die Bundesregierung letztlich, über die ursprünglichen Verschuldungsregeln der sogenannten Schuldenbremse hinaus, weitere 500 Milliarden Euro Kredite über zwölf Jahre aufzunehmen. Von den im Rahmen dieser Ermächtigung geplanten weiteren Krediten in Höhe von 271 Milliarden Euro im Zeitraum 2025 – 2029 fließen allerdings nur 138 Milliarden Euro in zusätzliche Investitionen. Bereits geplante und im Kernhaushalt ursprünglich vorgesehene Investitionen werden in das Sondervermögen verschoben und über die zusätzlichen Kredite finanziert. Die im Kernhaushalt freiwerdenden Mittel unterliegen nicht den Regeln der Zusätzlichkeit für das Sondervermögens. Wofür sie ausgegeben werden lässt sich im Kernhaushalt ermitteln - jedenfalls aber nicht für Investitionen.

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