Stellungnahme vom 09.09.2024 zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag für ein „Gesetz zur Einrichtung eines Hessischen Normenkontrollrats (Bürokratieabbaugesetz)“
Deregulierung und Entbürokratisierung
Zusammenfassung
Die FDP schlägt vor, einen Hessischen Normenkontrollrat (HessNKR) als unabhängiges Expertengremium gesetzlich einzurichten, um die Landesregierung auf den Gebieten der Deregulierung und der Entbürokratisierung zu beraten. Der Normenkontrollrat soll laut Gesetzentwurf neue Vorhaben der Landesregierung hinsichtlich ihrer Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit, Kostenwirksamkeit, Verständlichkeit und Vollzugseignung prüfen. Der Normenkontrollrat soll insbesondere die Darstellung des Erfüllungsaufwandes neuer Regelungen für die Bürger, die Wirtschaft, insbesondere für die mittelständischen Unternehmen, und die öffentliche Verwaltung auf ihre Nachvollziehbarkeit sowie Methodengerechtigkeit prüfen. Darüber hinaus kann und soll der Normenkontrollrat laut Gesetzentwurf auch proaktiv tätig werden und eigene Initiativen zur Deregulierung und Entbürokratisierung bestehender Rechtsnormen starten.
Der Normenkontrollrat soll laut Gesetzentwurf die seit drei Jahrzehnten bestehende Normprüfungskommission ersetzen, sodass kein zusätzliches Gremium geschaffen würde.
Bewertung Allgemein
Überregulierung und Bürokratie gehören zu den drängendsten Problemen der hessischen Unternehmen. Deshalb ist der Gesetzentwurf der FDP für mehr Deregulierung und Entbürokratisierung grundsätzlich zu begrüßen. Auch die konkreten Vorschläge zur Ausgestaltung des neuen Normenkontrollrates sind ganz überwiegend nachvollziehbar und plausibel, so dass dem Landtag grundsätzlich zu empfehlen ist, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.