Stellungnahme im Rahmen der Anhörung des Hessischen Landtages zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Erstes Bürokratieabbaugesetz vom 31.10.2025
Erstes Bürokratieabbaugesetz
Zusammenfassung
Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) begrüßt überwiegend den Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung für das Erste Bürokratieabbaugesetz. Insbesondere der Wegfall der Schriftformerfordernis wird die Kommunikation mit Behörden erleichtern und auch bei den Behörden dazu führen, dass Anträge zügiger bearbeitet werden können.
Abzulehnen ist dagegen die geplante Abschaffung der „Statistik-Generalklausel“, auf deren Grundlage das Hessische Statistische Landesamt u.a. Geschäftsstatistiken für die Wirkungsforschung zur Arbeit der kommunalen Jobcenter erstellen kann. Stattdessen sollte das hessische Sozialministerium diese Grundlage endlich nutzen, um die Arbeit der kommunalen Jobcenter zu verbessern.
Bei einigen der geplanten Änderungen sieht die VhU noch weitergehendes Potential zur Vereinfachung sowie zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen. Hierzu sei insbesondere auf die VhU-Position zu Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung aus dem September 2024 verwiesen.
Vor diesem Hintergrund ist es insbesondere zu begrüßen, dass die Landesregierung weitere Schritte zum Abbau von Bürokratie plant. Sie sollte in ihren bisherigen, erfolgreichen Bemühungen nicht nachlassen und möglichst rasch ein zweites Bürokratieabbaugesetzt vorlegen.
Ansprechpartner
Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik