Pollert: Bundesrats-Forderung zur Entlastung der Beitragszahler in der Kranken- und Pflegeversicherung ist richtig, greift aber noch zu kurz
Sozialversicherungsbeitrag
Frankfurt am Main. „Es ist ein wichtiges Signal, dass der Bundesrat mit der Stimme Hessens eine kostendeckende Finanzierung aus Steuermitteln insbesondere des Krankenkassenbeitrags für Bürgergeld-Bezieher und des Rentenversicherungsbeitrags für pflegende Angehörige fordert. Diese Zweckentfremdung von Sozialversicherungsbeiträgen belastet die Beitragszahler mit rund 10 Milliarden bzw. 3,5 Milliarden jährlich“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).
„Es macht einen fundamentalen Unterschied, ob eine gesamtgesellschaftlich gebotene Sozialleistung vom Bundesgesetzgeber fälschlich Arbeitnehmern und Arbeitgebern als Beitragszahler zugeschoben wird, die mit inzwischen über 42 Prozent unter einer Rekord-Beitragslast ächzen. Denn Arbeitnehmer haben so immer weniger Netto vom Brutto und für Arbeitgeber rechnen sich wegen überhöhter Lohnzusatzkosten Arbeitsplätze immer weniger. Der Bundesrat greift aber zu kurz, wenn er lediglich eine weitere Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge vermeiden will. Wir brauchen eine Senkung auf wieder unter 40 Prozent“, sagte VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert.
Und weiter: „Mit der Steuerfinanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben ist es auch längst nicht getan. Bund und Länder müssen jetzt endlich den Mut für ausgabesenkende Strukturreformen finden, und zwar insbesondere in den beitragsfinanzierten gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen, aber auch bei den steuerfinanzierten Sozialleistungen: mit mehr Eigenverantwortung, mehr kapitalgedeckter Vorsorge und stärkeren Arbeitsanreizen. Das undurchdringliche Dickicht von über 500 Sozialleistungen und unklaren Behördenzuständigkeiten muss gelichtet werden. Der Sozialstaat muss durch die Reform endlich treffsicherer und damit am Ende auch günstiger werden. Nur so werden überhaupt auch Spielräume im Bundeshaushalt für die richtige Finanzierung von Sozialleistungen frei.“
Weiterführende Informationen
- VhU-Positionspapier „Gesamtsozialversicherungsbeitrag unter 40 Prozent begrenzen“
- Bundesrats-Entschließungsantrag 756/25
- Plenarprotokoll Bundesrat 1061. Sitzung (S. 28)
- Abstimmungsverhalten Hessen 1061. Sitzung (Ziff. 17)
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