Abgesenkte Kappungsgrenze in Hessen auslaufen lassen

Reimann: Kappungsgrenze bremst Umzüge und hemmt Wachstum



18.09.2026 2 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. Angesichts der geplanten Verlängerung und einer möglichen Ausweitung der Mieterschutzverordnung auf deutlich mehr Kommunen fordert die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), die abgesenkte Kappungsgrenze auslaufen zu lassen.  Hierzu erklärte der VhU-Vizepräsident und Vorsitzende des VhU-Bau- und Immobilienausschusses, Thomas Reimann:

„Die abgesenkte Kappungsgrenze ist eine regelrechte Umzugsbremse und damit eines der vielen Wachstumshemmnisse in Deutschland. Ein immer starrerer Wohnungsmarkt erschwert es Arbeitskräften, dort zu wohnen, wo sie produktiv arbeiten können. Wir brauchen deshalb dringend wieder mehr Mobilität auf dem Wohnungsmarkt!“

Die abgesenkte Kappungsgrenze begrenzt in sog. ‚angespannten Wohnungsmärkten‘ Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen auf höchstens 15 Prozent innerhalb von drei Jahren, sofern die ortsübliche Vergleichsmiete noch nicht erreicht ist. Außerhalb dieser Gebiete gilt eine Grenze von 20 Prozent im gleichen Zeitraum.

Grundlage hierfür ist die hessische Mieterschutzverordnung, die zum 25. November 2026 ausläuft und über deren Verlängerung aktuell innerhalb der Hessischen Landesregierung beraten wird. Die Verordnung umfasst außerdem die Mietpreisbremse sowie die verlängerte Kündigungssperrfrist und ist aktuell in 49 hessischen Kommunen gültig.

Problematisch ist die abgesenkte Kappungsgrenze vor allem, weil sie die ohnehin große Schere zwischen Bestands- und Neuvertragsmieten immer weiter öffnet. Nach Angaben des ifo Instituts lagen die durchschnittlichen Bestandsmieten in Frankfurt am Main zuletzt bei 10,99 Euro je Quadratmeter, die Neuvertragsmieten dagegen bei 14,60 Euro.

Durch diese große Lücke lohnt sich ein Umzug häufig selbst dann nicht, wenn die bisherige Wohnung nicht mehr zur Lebenssituation passt. Dieser ‚Lock-in-Effekt‘ bewirkt, dass Mieter ihre günstige Wohnung behalten, obwohl sie beispielsweise im Alter eigentlich zu groß geworden ist. Hierunter leiden vor allem Familien in überbelegten Wohnungen und gerade junge Menschen finden nur schwer passenden Wohnraum.

„Die abgesenkte Kappungsgrenze löst den Wohnungsmangel nicht“, betonte Reimann. „Im Gegenteil: Sie behindert die effiziente Nutzung des knappen Wohnraums, schwächt Investitionsanreize und verschärft damit den Wohnungsmangel. Das ist Gift für unseren Wirtschaftsstandort.“

Hintergrundinformationen

Den VhU-Standpunkt „Mietpreisregulierung - Abgesenkte Kappungsgrenze auslaufen lassen, Umzugsbremse lösen“ finden Sie hier.

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