Reimann: Eingriffe bei der Indexmiete sind völlig fehl am Platz // Warum sollten Vermieter langfristig Wertverluste bei erhöhter Inflation hinnehmen müssen?
Mietpreisregulierung
Frankfurt am Main. Zur Mietrechtsnovelle, die gestern von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgestellt wurde, sagte Thomas Reimann, Vizepräsident der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses: „Eingriffe in Indexmietverträge sind abzulehnen. Welcher private Wohnungsvermieter kann es sich denn leisten, in den Erhalt seiner Wohnung zu investieren, wenn ihm der Staat verbietet, Wertverluste bei der Miete auszugleichen, die durch erhöhte Inflation geschehen? Eine gesetzliche Deckelung bei Indexmieten würde dann bedeuten, dass Vermieter gesetzlich verordnet Wertverluste bei Mietzahlungen hinnehmen müssten. Wer investiert dann noch? Merkt die Justizministerin denn nicht, dass die immer stärkere Regulierung des Wohnungsmarktes das Problem nicht löst, sondern befeuert?“
Bei Indexmieten orientiert sich der Mietpreis nach derzeitiger Rechtslage an der tatsächlichen Inflationsentwicklung. Es handelt sich um eine so genannte Wertsicherungsklausel, denn sie hilft Vermietern, Wertverluste durch Inflation auszugleichen. Im Gegenzug entfallen andere Formen der Mieterhöhung. Die Anpassung der Miete an die Inflationsrate erfolgt zudem nicht automatisch und muss vom Vermieter im Voraus schriftlich mitgeteilt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in Gebieten angespannter Wohnungsmärkte die Vermieter Inflationsraten nur bis zu bis 3,5 Prozent an den Mieter weitergeben dürfen. Zudem ermächtigt der Gesetzentwurf die Landesregierungen dazu, diese Gebiete per Verordnung zu bestimmen.
„Gerade in Zeiten großer Zurückhaltung beim Neubau braucht die Bauwirtschaft die Investitionsbereitschaft von Vermietern in bestehende Wohnungen. Und dafür braucht es Verlässlichkeit. Eingriffe in die Indexmieten würde Investitionen in Wohnungen weiter ausbremsen, das wäre ein Bärendienst in Zeiten der Baukrise“ so Reimann weiter.
„In den Jahren 2010 bis 2020 haben Mieter mit Indexmietverträgen stark profitiert. Denn in den 2010er Jahren lag die Inflationsrate bei gut 1 Prozent während die Reallöhne stärker gestiegen sind. Dadurch konnten sich viele Mieter mit Indexmietverträgen lange Zeit über eine sinkende Mietbelastung freuen. Vermieter haben in dieser Zeit deutlich weniger profitiert. Und das ist in Ordnung, weil sich Mieter und Vermieter freiwillig darauf verabredet haben. Es kann nicht sein, dass der Staat bei einer kurzeitig erhöhten Inflationsrate dann in die Vertragsfreiheit eingreift, weil kurzzeitig mal nicht der Mieter profitiert. Indexmieten müssen weiter möglich bleiben und sollten keinesfalls gedeckelt werden“, sagte Thomas Reimann.
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