Denkmalschutz

Reimann: VhU begrüßt Gesetzesentwürfe von CDU und SPD sowie FDP, um Denkmalschutz in Hessen unbürokratischer und praxistauglicher zu machen

03.02.2026 3 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. Gleich zwei Gesetzesentwürfe zum Hessischen Denkmalschutzgesetz (HDSchG) werden heute im Hessischen Landtag beraten. Die im Koalitionsvertrag von CDU und SPD verabredete HDSchG-Novelle sowie ein Gesetzentwurf der FDP. Dazu sagte Thomas Reimann, Vizepräsident der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses: „Der Denkmalschutz in Hessen muss pragmatischer werden. Übertrieben ausgelegte Anforderungen an den Denkmalschutz führen oftmals dazu, dass Baudenkmäler langfristig gar nicht weitergenutzt werden und sie dadurch verloren gehen. Ein moderner Denkmalschutz sollte die Weiternutzung wertvoller Bausubstanz pragmatisch ermöglichen. Zum Beispiel, indem weniger originalgetreues Material erhalten werden muss und mehr Pragmatismus zugelassen wird, solange das Erscheinungsbild erhalten bleibt. Denn es müssen nicht immer die teuren originalgetreuen Holzfenster in Einscheibenverglasung sein, wie sie vor 200 Jahren mal verbaut wurden. In den meisten Fällen sieht ein Kunststofffenster in Doppelverglasung genauso denkmalecht aus, ist erheblich günstiger und wäre damit die pragmatischere Wahl.“

In Deutschland stehen circa drei Prozent der Gebäude unter Denkmalschutz. Umfangreiche Arbeiten wie Sanierungen von Altbauten sind häufig aufwändig. In Hessen ist derzeit die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude durch hohe gesetzliche und bürokratische Unwägbarkeiten unnötig mit hohen zusätzlichen Risiken verbunden und erschwert somit den Erhalt von Baudenkmälern.
Ein VhU-Positionspapier vom 30.06.2025 mit Anliegen an die HDSchG-Novelle finden Sie hier. https://www.vhu.de/themen/bau-und-immobilien/ueberlegungen-zur-novelle-des-hessischen-denkmalschutzgesetzes

Der Gesetzentwurf von CDU und SPD sei daher grundsätzlich zu begrüßen, denn er hebt eine praxisuntaugliche Einvernehmensregelung zwischen Unterer Denkmalschutzbehörde und Denkmalfachbehörde auf, so der Unternehmer. „Die bisherige Einvernehmensregelung ist sehr streitanfällig und hat in der Vergangenheit häufig zu erheblicher Unsicherheit und langen Verfahrensdauern geführt. Gut ist auch, dass der Gesetzentwurf das Prinzip der ‚wirtschaftlichen Zumutbarkeit‘ berücksichtigt, um die Eigentümer von Baudenkmälern vor einer ausufernden Erhaltungspflicht zu schützen. Noch besser wäre es, auch das Prinzip der ‚Wirtschaftlichkeit‘ im Denkmalschutzgesetz zu verankern, sodass die Kosten von Denkmalschutzmaßnahmen deren Nutzen nicht überschreiten. Das würde Denkmaleigentümer, aber auch Mieter im denkmalgeschützten Mietshaus erheblich entlasten und langfristig zum Erhalt von Baudenkmälern beitragen“, so Reimann.

„Der Gesetzentwurf der FDP ist zu begrüßen, denn er schlägt eine ersatzlose Streichung der bisherigen, streitanfälligen Einvernehmensregelung vor. Das würde vor allem die Untere Denkmalschutzbehörde stärken und zu deutlich klareren Zuständigkeiten und schnelleren Verfahren führen. Zudem sieht der FDP-Gesetzentwurf eine Regelung vor, wie bisherige Baudenkmäler aus dem Denkmalschutz entlassen werden könnten, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Denn das würde die Weiternutzung von historischer Bauten vereinfachen, auch wenn sie dann nicht mehr unter Denkmalschutz stünden“, bewertete Thomas Reimann den FDP-Gesetzentwurf.

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