Dr. Ortlieb und Reimann: Streichung der 400-Meter-Abstandsregel zu Höchstspannungsfreileitungen stärkt Netzausbau und ermöglicht mehr Wohnbauflächen
Landesentwicklungsplan
Frankfurt am Main. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) lobt die von der Hessischen Landesregierung geplante Änderung des Landesentwicklungsplans. Künftig soll der pauschale Mindestabstand von 400 Metern zwischen Höchstspannungsfreileitungen und neuen Wohnbaugebieten entfallen. Damit erhalten Regionalplanung und betroffene Kommunen einen größeren Planungsspielraum für die Entwicklung von Siedlungsflächen.
Der Vizepräsident der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses, Thomas Reimann, sagte: „Die Landesregierung geht mit der geplanten Änderung des Landesentwicklungsplan einen pragmatischen Schritt, um planerisch mehr Flexibilität bei der Entwicklung von Siedlungsflächen zu ermöglichen. Denn gerade im hochverdichteten Rhein-Main-Gebiet schränkt der bislang landesplanerisch vorgeschriebene Mindestabstand von 400 Metern zwischen Hochspannungsleitung und Siedlungsflächen die Entwicklung von neuen Wohnbauflächen unnötig ein. Den 400 Meter-Mindestabstand hat weder der Bund vorgegeben, noch wäre er aus Sicht des Strahlenschutzes notwendig. Es ist gut, dass der für die Landesentwicklung zuständige Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori diese überflüssige Bürokratie jetzt abbaut. Wer schneller und günstiger bauen will, muss auch unnötige Planungsvorgaben konsequent auf den Prüfstand stellen. Wir begrüßen, dass genau das jetzt geschieht.“
Dr. Birgit Ortlieb, Vorsitzende des VhU-Energieausschusses, sagte: „Die Änderung verbessert nicht nur die Möglichkeiten für den Wohnungsbau, sondern erleichtert auch den dringend notwendigen Ausbau der Stromnetze. Weniger Bürokratie bringt weniger planungsrechtliche Konflikte, bedeutet schnellere Genehmigungen, und geringere Kosten für den Netzausbau. Das hilft der Allgemeinheit, weil die gesetzliche Pflicht der Netzbetreiber zur Kostengünstigkeit erfüllt wird. Die VhU hat sich seit Langem für den Wegfall des pauschalen 400-Meter-Mindestabstands eingesetzt. Dass die Landesregierung diese Position nun aufgreift, ist ein wichtiger Schritt für eine sichere, leistungsfähige und bezahlbare Energieversorgung.“
In der Gesamtbewertung begrüßt die VhU die Entscheidung der Landesregierung ausdrücklich. Es sei vorbildlich, wie die Landesregierung auch in diesem Fall gegen Überregulierung und sogenanntes Gold-Plating vorgehe. Laut VhU sollte die Bundesregierung ebenso pragmatisch mit Vorgaben aus Brüssel umgehen. Dazu ist sie sogar nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Art. 5 Abs. 4 EUV) verpflichtet, eigene Regelungen kritisch auf Gold-Plating überprüfen, etwa bei der Industrieemissionsrichtlinie IED.
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