Reimann: Gut, dass CDU und SPD das Umwandlungsverbot in Hessen auslaufen lassen, denn es ist schlecht für die Bildung von Wohneigentum.

Landtagsdebatte
Frankfurt am Main. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) lehnt die Verlängerung des Genehmigungsvorbehalts zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in Hessen („Umwandlungsverbot“) ab, die heute auf Antrag der Grünen im Hessischen Landtag debattiert wird.
„Das Umwandlungsverbot erschwert den Erwerb von Wohneigentum erheblich. 79 Prozent der Haushalte erfüllen sich ihren Traum vom Wohneigentum aus dem Bestand, nur 21 Prozent der Haushalte kaufen Wohneigentum im Neubau. Um überhaupt Wohneigentum bilden zu können, ist die große Mehrheit auf die vergleichsweise günstigeren Wohnungen in bestehenden Mehrfamilienhäusern angewiesen. Das gilt umso mehr, da der Wohnungsneubau leider immer teurer geworden ist und immer weniger neue Wohnungen fertiggestellt werden. Deswegen ist es gut und richtig, dass CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag für Hessen verabredet haben, das Umwandlungsverbot Ende 2025 auslaufen zu lassen“, sagte VhU-Vizepräsident Thomas Reimann.
„Der Wunsch, Bestandsmieter zu schützen ist verständlich. Dabei übersehen die Grünen aber leider beispielsweise junge Familien, die oft jahrelang vergeblich in der Region nach Wohneigentum suchen. Die Chance, Wohneigentum erwerben zu können, ist ein wichtiger Standortfaktor im Wettbewerb um wertvolle Fachkräfte“ so Reimann weiter.
„Das Umwandlungsverbot ist zudem ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die Rechte der Wohnungseigentümer und bremst außerdem die politisch gewollten Investitionen in Wohnungen.“ Gleichzeitig würden den Eigentümern die Finanzierung von energetischen Gebäudesanierungen erschwert, weil einzelne Wohnungen aus einem Mietshaus nicht als Eigentumswohnung veräußert werden dürfen. „Es ist auch gesellschaftspolitisch und wohnungspolitisch unklug, den Erwerb von Wohneigentum einzuschränken. Denn nicht einmal jeder zweite Haushalt wohnt in den eigenen vier Wänden. Damit ist die Wohneigentumsquote in Deutschland erschreckend niedrig. Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung Hindernisse für den Erwerb von Wohneigentum beseitigt“ so Reimann abschließend.
Hintergrund
Am 12.05.2022 trat die ‚Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung‘ der Landesregierung in Kraft. Damit wurde die Umwandlung von Mietswohnungen aus Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen in bestimmten Gebieten einem Genehmigungsvorbehalt unterstellt. Der Genehmigungsvorbehalt gilt in 53 Kommunen in Hessen mit über 2,5 Millionen Einwohnern für unaufgeteilte Mehrfamilienhäuser mit mehr als 6 Wohnungen.
Die Voraussetzungen für die Genehmigung einer Wohnungsumwandlung sind allerdings so eng gefasst, dass sie de facto einem Genehmigungsverbot gleichkommen. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung veröffentliche am 28.11.2022 eine Studie, wonach 79 Prozent der Haushalte in Deutschland ihren Wunsch nach Wohneigentum aus dem Bestand erfüllen, 21 Prozent im Neubau.
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