Leerstandsgesetz

Reimann: VhU lehnt Gesetz gegen vermeintlichen spekulativen Wohnungsleerstand ab

25.06.2025 3 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) bekräftigt anlässlich der ersten Beratung im Hessischen Landtag abermals ihre Ablehnung gegenüber dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz gegen spekulativen Leerstand von Wohnraum.

„Wir brauchen weniger Regulierung auf dem Wohnungsmarkt und nicht immer noch eine Schippe drauf“, sagte Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses. „Spekulativer Leerstand von Wohnungen ist die absolute Ausnahme auf dem Wohnungsmarkt. Deswegen wird das Leerstandsgesetz leider auch nicht für spürbar mehr verfügbare Wohnungen sorgen können. Das Leerstandsgesetz erhöht die Regulierung weiter und wird Investitionen in bestehende Wohnungen weiter erschweren. Und das obwohl private Kleinvermieter seit Jahren von sinkenden Investitionsabsichten berichten, weil sich die Regulierung auf dem Wohnungsmarkt immer weiter verschärft.“

Dass 3 Prozent Wohnungsleerstand kein Beleg für spekulativen Leerstand sind, zeigt die Unternehmensgruppe Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft (NHW), dessen Aufsichtsratsvorsitzender der Hessische Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori ist. Die NHW gehört zu 61 Prozent dem Land Hessen, zu 27 Prozent der Stadt Frankfurt a. M. und zu 12 Prozent weiteren Gesellschaftern und verfügt über rund 61.000 Wohnungen. Für das erste Quartal 2025 vermeldet die NHW eine Leerstandsquote von 3,1 Prozent.

In Hessen gab es laut Zensus zum 15.05.2022 insgesamt rund 3,1 Millionen Wohnungen. Davon standen rund 122.000 Wohnungen leer. Die Leerstandsquote betrug hessenweit niedrige 3,9 Prozent.

„Neben den rund 61.000 Wohnungen der NHW gab es laut Zensus 2022 weitere 10.393 Wohnungen, die dem „Bund oder Land“ gehören. Davon standen 788 Wohnungen leer, ganze 7,6 Prozent. Bei der landeseigenen Wohnungsgesellschaft stehen 3,1 Prozent der Wohnungen leer. Allerdings würde niemand der öffentlichen Hand spekulativen Leerstand unterstellen. Der Wohnungsleerstand in Hessen beträgt niedrige 3,9 Prozent, gewerbliche Vermieter oder private Kleinvermieter unter Generalverdacht zu stellen und ihnen eine bürokratische Genehmigungspflicht aufzuerlegen, ist der falsche Weg. Sollte das Leerstandsgesetz in dieser Form beschlossen werden, bleibt zu hoffen, dass die Kommunen von einer Anwendung absehen und so Vermieter wie auch ihre eigene Verwaltung vor unnötiger Bürokratie bewahren“, so Reimann abschließend.

 

Quellen:
NHW (2025), Quartalsbericht 1 – 2025, S. 1f.
Statistisches Bundesamt (2024), Zensus 2022; Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen, Blatt: „Wohnungen“, „Grund des Leerstandes“, Ergebnis für das Land Hessen.
Statistisches Landesamt (2025), Auswertung zum Wohnungs-Zensus 2022 on demand für VhU zum Wohnungsleerstand in Hessen nach Eigentumsform des Gebäudes.

Ansprech­partner

Patrick Schulze

Kommunikation und Presse

069 95808-150

VhU, Landesgeschäftsstelle, Referent Kommunikation und Presse
David Eisenberger

Kommunikation und Presse

069 95808-154