Mieterschutzverordnung: Ausweitung auf 71 Kommunen ist falsches Signal

Reimann: Wohnungsmangel nicht verwalten, sondern Wohnungsbau ermöglichen



24.09.2026 2 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) kritisiert die geplante Ausweitung der hessischen Mieterschutzverordnung von bislang 49 auf künftig 71 Kommunen. Damit sollen Mietpreisbremse, abgesenkte Kappungsgrenze und verlängerte Kündigungssperrfrist künftig in deutlich mehr Kommunen gelten. Hierzu erklärte der VhU-Vizepräsident und Vorsitzende des VhU-Bau- und Immobilienausschusses, Thomas Reimann:

„Die Ausweitung der Mieterschutzverordnung auf 71 Kommunen ist das falsche Signal. Wohnungsmangel lässt sich nicht wegregulieren. Statt immer mehr Wohnungsmärkte mit zusätzlichen Beschränkungen zu belegen, müssen wir endlich dafür sorgen, dass wieder mehr Wohnungen gebaut werden. Nur ein größeres Angebot kann den Wohnungsmarkt nachhaltig entspannen.“

Grundlage für die Ausweitung auf 71 Kommunen ist das neue, von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten zur Bestimmung angespannter Wohnungsmärkte. Weiterhin gilt: Eine Kommune muss mindestens vier von fünf Kriterien erfüllen, um als angespannter Wohnungsmarkt eingestuft zu werden.

Gegenüber dem Gutachten aus dem Jahr 2020 wurde die Berechnungsmethodik teilweise verändert. Besonders relevant ist Kriterium 1: Neben der Entwicklung der Angebotsmieten wird nun alternativ auch deren absolute Höhe berücksichtigt. Dadurch kann eines der fünf grundsätzlich gleichwertigen Kriterien über zwei unterschiedliche Indikatoren erfüllt werden. Insgesamt erfüllen so 204 der 421 hessischen Kommunen dieses Kriterium.

Die Auswirkungen der veränderten Methodik zeigen sich beispielsweise in Frankfurt: Dort liegt die Mietpreisentwicklung unterhalb des Schwellenwerts. Erst durch die neue zusätzliche Berücksichtigung der absoluten Miethöhe erreicht Frankfurt vier der fünf erforderlichen Kriterien.

„Hohe Mieten sind ohne Frage ein Problem. Sie sind aber vor allem Ausdruck eines zu knappen Wohnungsangebots“, betonte Reimann. „Das Gutachten selbst zählt eine unzureichende Neubautätigkeit zu den Hintergründen angespannter Wohnungsmärkte. Genau dort müssen wir ansetzen. Mehr Mietregulierung schafft keine einzige zusätzliche Wohnung. Im Gegenteil: Sie macht den Wohnungsmarkt starrer und schwächt Investitionsanreize. Wir brauchen stattdessen schnellere Genehmigungen, weniger kostentreibende Vorgaben, ausreichend Bauland und verlässliche Bedingungen für Investitionen.“

Ansprech­partner

Patrick Schulze

Kommunikation und Presse

069 95808-150

VhU, Landesgeschäftsstelle, Referent Kommunikation und Presse
David Eisenberger

Kommunikation und Presse

069 95808-154