Recycling-Baustoffe

Reimann: VhU begrüßt die neuen Regelungen des Hessischen Umweltministeriums, Recycling-Baustoffe aus dem Abfallrecht zu entlassen

28.08.2025 2 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. Zur Veröffentlichung des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat zu „Anforderungen an das Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen gemäß § 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz“, dem lange geforderten ‚Abfallende‘ für Recycling-Baustoffe, erklärt Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses:

„Es ist erfreulich, dass das Hessische Umweltministerium tätig geworden ist und das Ende der Abfalleigenschaft von Recycling-Baustoffen ermöglicht. Damit wird unternehmerische Eigenverantwortung gestärkt und Bürokratie abgebaut. Grundsätzlich hätten wir uns zwar eine bundeseinheitliche Regelung gewünscht, dieser Wunsch konnte jedoch durch das vorzeitige Ende der Ampel auf Bundesebene nicht mehr erfüllt werden. Wir begrüßen außerordentlich, dass Hessen nun selbst tätig geworden ist und Recycling-Baustoffe aus dem Abfallrecht entlassen werden können.“

Bislang gelten mineralische Ersatzbaustoffe (auch Recycling-Baustoffe genannt) bis zu ihrem Einbau rechtlich als „Abfall“. Diese „Abfalleigenschaft“ hemmt ihre Vermarktung. Die VhU fordert daher schon lange, dass mineralische Ersatzbaustoffe aus dem Abfallrecht entlassen werden und den Status eines herkömmlichen Bauproduktes erhalten. Denn tatsächlich handelt es sich nicht um Abfall, sondern um wertvolle Baustoffe. Deshalb obliegt es in Hessen nun dem Hersteller von mineralischen Ersatzbaustoffen zu entscheiden, ob der aufbereitete Ersatzbaustoff aus dem Abfallrecht entlassen wird. Die gescheiterten Pläne des Bundesumweltministeriums für eine Abfallende-Verordnung sahen, anders als jetzt in Hessen, vor, das Abfallende nur für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe der jeweils höchsten Materialklassen zu ermöglichen. Aus Sicht der VhU war das der falsche Ansatz.

„Wer Recycling-Baustoffe stärken will, muss Hemmnisse für ihre Vermarktung beseitigen und die Bürokratie kleinhalten. Deswegen ist es gut, dass in Hessen nun das Abfallende für alle Stoffklassen möglich ist und es dafür auch keiner weiteren Feststellung oder Bestätigung einer Behörde bedarf“, sagte Thomas Reimann.

 

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