Umwandlungsverbot

Reimann: VhU-Auswertung zeigt, dass es richtig war, das Umwandlungsverbot in Hessen zu beenden, da es die Bildung von Wohneigentum stark ausgebremst hat

07.08.2026 3 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. In Hessen wurde vom 12.05.2022 bis 31.12.2025 in 53 Kommunen die Umwandlung von Mietwohnungen aus größeren Mietshäusern in Eigentumswohnungen durch den Genehmigungsvorbehalt des § 250 BauGB eingeschränkt. Eine VhU-Auswertung zeigt nun, wie weitreichend das so genannte Umwandlungsverbot in den Wohnungsmarkt eingegriffen hat. Dazu sagte Thomas Reimann, Vizepräsident der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses:

„Die VhU-Auswertung zeigt, dass rund 245.000 Mietwohnungen in 53 hessischen Kommunen dem Umwandlungsverbot des § 250 BauGB unterlagen. Nur unter sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen war eine Umwandlung in eine Eigentumswohnung möglich. Das zeigen Städte wie Frankfurt, Darmstadt und Wiesbaden, in denen die Wohnungsumwandlungen in Summe um rund 85 Prozent zurückgegangen sind. Das Umwandlungsverbot war ein weitreichender und tiefgreifender Eingriff in den Wohnungsmarkt. Für viele Familien hat das Umwandlungsverbot den Traum von den eigenen vier Wänden verhindert. Dabei bilden vier von fünf Haushalte Wohneigentum aus dem Bestand, wo der Erwerb von Wohneigentum erheblich günstiger ist als aus dem Neubau. Durch das Ende des Umwandlungsverbots werden sich wieder mehr Menschen den Traum von Wohneigentum erfüllen können. Es ist gut, dass CDU und SPD in Hessen das Umwandlungsverbot haben auslaufen lassen.“

Aus Reimanns Sicht sei es absurd, dass das Umwandlungsverbot laut Gesetzesbegründung zwar ein ausreichendes Angebot an bezahlbaren Wohnungen erhalten sollte, jedoch dort am stärksten gewirkt hat, wo es ohnehin überdurchschnittlich viele Mietwohnungen gibt: „In Frankfurt werden nur 19 Prozent der Wohnungen vom Eigentümer selbst bewohnt, 81 Prozent der Wohnungen sind Mietwohnungen. In Darmstadt und Wiesbaden sind 73 bzw. 74 Prozent aller Wohnungen Mietwohnungen. Wenn überhaupt braucht es mehr selbstgenutztes Wohneigentum in den großen Städten und keine staatliche Wohneigentumsverhinderung.“ Zum Vergleich: Hessenweit sind 56 Prozent der Wohnungen Mietswohnungen, gut 44 Prozent sind selbst genutzte Eigentumswohnungen.

„Das Umwandlungsverbot war nicht nur eine Wohneigentumsbremse für Städte. Es war auch ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die Eigentumsrechte der Wohnungsinhaber, da es private Eigentümer in der freien Aufteilung von Vermögenswerten eingeschränkt hat. Zudem hat es die politisch gewollten Investitionen in Wohnungen ausgebremst. Denn es hat die Finanzierung energetischer Gebäudesanierungen erschwert, weil Gebäudeeigentümer einzelne Wohnungen aus einem Mietshaus nicht als Eigentumswohnung veräußern durften. Dabei ist längst klar, dass mangelndes Vertrauen in verlässliche politische Rahmenbedingungen der wichtigste Grund ist, weshalb Investitionen in Wohnungen ausbremst werden“, sagte Reimann.

Weitere Informationen: Bau-und-Immobilien/Umwandlungsverbot

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