Straßen und Brücken werden durch Lang-Lkw geschont, weil sich ihr Gesamtgewicht auf mehr Achsen verteilt als bei herkömmlichen Lkw.
Mehr Lang-Lkw auf hessische Straßen
Um was geht es?
Effiziente und sichere Logistik, die Infrastruktur und Umwelt schont
Lang-Lkw eignen sich besonders zum Transport großvolumiger, sperriger Güter, die viel Platz benötigen, aber relativ leicht sind. Das zulässige Gesamtgewicht von Lang-Lkw und herkömmlichen Lkw ist gleich: 40 Tonnen. Sie sind ferner genauso sicher wie herkömmliche Lkw, da sie nur mit höchster Sicherheitsausstattung zugelassen werden. So müssen Lang-Lkw u.a. mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet sein.
Lang-Lkw helfen, Staus zu verringern: 2 Lang-Lkw ersetzen 3 konventionelle Lkw, benötigen aber mit nur 100 m Straße beim Fahren weniger Raum als 3 konventionelle Lkw mit 150m. Zudem sorgen Lang-Lkw für eine bessere Klimabilanz des Straßengüterverkehrs, denn sie reduzieren den CO2-Ausstoß um rund 25 Prozent.
(Typ 1) dürfen befristet bis Ende 2026 das gesamte Streckennetz in Hessen befahren. Größere Lang-Lkw mit einer Länge von bis zu 25,25 m dürfen dagegen im Dauerbetrieb nur auf bestimmten Straßen, dem ‚Positivnetz‘, fahren. Das Positivnetz wird etwa alle 12 Monate aktualisiert. Derzeit gilt seit Januar 2025 die 13. Ausnahmeverordnung (LKWÜberlStVAusnV).
Was braucht die Wirtschaft?
Mehr Straßen, auf denen Lang-Lkw zugelassen sind
Lang-Lkw sollten auf deutlich mehr Straßen in Hessen zugelassen werden, damit mehr Güter in einem Lastwagen transportiert werden können und somit der Schadstoffausstoß und die Straßenabnutzung pro Tonne Ladung sinken.
Was ist zu tun?
Hessen sollte vom Bund schnellere Genehmigungsverfahren einfordern
- Befristung für Lang-Lkw Typ 1 aufheben
Lang-Lkw Typ 1 (Sattelzug) mit einer Gesamtlänge von 17,88 m sollten dauerhaft das gesamte Streckennetz befahren dürfen. Die entsprechende Befristung der Erlaubnis sollte aufgehoben werden.
- Positivnetz kontinuierlich erweitern
Die hessische Landesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass das Positivnetz kontinuierlich erweitert und häufiger, mindestens zweimal im Jahr, zusätzliche Strecken für Lang-Lkw in die Ausnahmeverordnung aufgenommen werden.
- A49 in Hessen für Lang-Lkw freigeben
Der Einsatz von Lang-Lkw sollte durch Bund und Land besser unterstützt werden, indem mehr Straßen in Hessen für Lang-Lkw freigegeben werden. Die Landesregierung sollte insbesondere die neue A49 vollständig von Kassel bis zum Ohmtal-Dreieck zur Freigabe im Positivnetz an das Bundesverkehrsministerium melden.
- Stückgutlogistik: Gefahrgut zulassen
Lang-Lkw sind genauso sicher wie gewöhnliche Lkw. Das Beförderungsverbot von kennzeichnungspflichtigen Gütern für Lang-Lkw sollte für den Stückgutversand aufgehoben werden.
Ansprechpartner
Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik