Schäfer: FDP-Gesetzentwurf für Hessisches Planungsbeschleunigungsgesetz weist in richtige Richtung. Straßen und Brücken müssen schneller gebaut und saniert werden.

Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung
Frankfurt am Main. „Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Bau von Straßen und Brücken in Hessen weist in die richtige Richtung“, sagte Christoph Schäfer, Vorsitzender des VhU-Verkehrsausschusses und Direktor der STRABAG AG für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, anlässlich der ersten Lesung des FDP-Gesetzentwurfs für ein Hessisches Planungsbeschleunigungsgesetz (LT-Drucks. 21/2389) im Hessischen Landtag. „Nachdem in den letzten Jahren vor allem auf Bundesebene Maßnahmen zur Beschleunigung ergriffen wurden, ist es gut, dass nun auch der Fokus auf das Landesrecht gelegt wird. Immerhin hatten sich die Länder bereits im November 2023 im Bund-Länder-Pakt zur Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung mit dem Bund darauf verständigt, auch im Landesrecht Beschleunigungspotentiale zu heben.“
„Wegen aufwändiger Planungs- und Genehmigungsverfahren dauert es aktuell viel zu lange, bis Straßen und Brücken saniert und ausgebaut werden – ganz zu schweigen vom Neubau. Viele Straßen und Brücken in Hessen sind sanierungsbedürftig oder kommen an ihre Kapazitätsgrenze. Unser Wirtschaftsstandort braucht aber leistungsfähige und moderne Verkehrswege. Straßen und Brücken in Hessen müssen schneller gebaut und saniert werden“, sagte Schäfer. „Schon im vergangenen Jahr hatte die VhU konkrete Vorschläge dazu gemacht, welche Änderungen im Landesrecht vorgenommen werden könnten, um die Verfahren zu beschleunigen. Umso mehr freut es uns, dass die FDP nun einige der Vorschläge aus unserer VhU-Position aufgegriffen hat: Beispielsweise, bei der Erweiterung einer Straße um eine Fahrspur, auf ein Planfeststellungsverfahren zu verzichten.“
Zur VhU-Position „Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung im Landesrecht: Handlungsempfehlungen für schnelleren Bau von Straßen und Brücken in Hessen“ vom 20. September 2024.
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