Arbeit und Ausbildung für Asylsuchende erleichtern – Migrationsbewegung dauerhaft reduzieren

Die große Zahl der Menschen, die auf der Flucht vor Krieg und Gewalt in Deutschland Schutz suchen, stellt uns vor große Herausforderungen. Ihnen zu helfen ist ein Gebot der Menschlichkeit und prinzipiell verfassungs- und völkerrechtlich geboten. Gleichzeitig kommen auch viele Wirtschaftszuwanderer aus friedlichen Ländern mit schwacher Wirtschaftsleistung, die grundsätzlich kein Bleiberecht haben.

Um die Migrationsbewegung nicht nur zu meistern, sondern in einen Gewinn für die bleibeberechtigten Zugewanderten und unsere Gesellschaft umzuwandeln, muss jetzt auf allen staatlichen Ebenen und bei den beteiligten Behörden rasch, planvoll und entschlossen gehandelt werden. Die hessische Wirtschaft hat ein Interesse am Gelingen dieser Anstrengungen. Viele hessische Unter­nehmen können Arbeits-, Ausbildungs- und Praktikumsplätze zur Verfügung stellen, wenn die Flüchtlinge zumindest Grundvoraussetzungen wie grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Potential zur Entwicklung beruflicher Fähigkeiten erfüllen.

Bei allen Neuankömmlingen mit hoher Bleibeperspektive müssen deshalb die Weichen auf schnelle Integration gestellt werden. Bildung ist der Schlüssel zur Integration: Deutschkenntnisse, grundlegende Kenntnisse unserer Werte und Kultur und eine auf dem deutschen Arbeitsmarkt verwertbare berufliche Qualifikation sind die wichtigsten Schritte. Dazu müssen zunächst die vorhandenen Qualifikationen und Berufserfahrungen erfasst werden. Asylsuchende mit hoher Bleibeperspektive sollten arbeiten dürfen, denn vom erzwungenen Nichtstun im Sozialhilfebezug hat niemand etwas. Zugewanderte mit guter Ausbildung gerade für Mangelberufe sollten unabhängig von einem Asylgrund die Chance erhalten, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen.

Die erfolgreich wirtschaftenden Unter­nehmen in Hessen und Deutschland schaffen gemeinsam mit ihren Arbeitnehmern die Voraussetzungen dafür, dass die enormen finanziellen Zusatzlasten von den öffentlichen Haushalten bisher so gut geschultert werden können. Begünstigt wird dies durch eine Reihe von Sonderfaktoren wie Niedrigstzinsen und Niedrigölpreis, die sich schnell ändern können. Deshalb darf es jetzt keine neuen Belastungen der Wirtschaft mehr geben.

Die Migrationsbewegung nach Deutschland muss jedoch dauerhaft reduziert werden, damit unser Land nicht durch finanzielle und soziale Integrationskosten überfordert wird. Im besten Fall sollten Fluchtursachen vor Ort wirksam bekämpft werden, damit sich weniger Menschen auf den Weg machen müssen. Nach Deutschland sind alleine in den Jahren 2015 bis 2017 rund 1,4 Millionen (Hessen: 120.000) Asylsuchende und Flüchtlinge aus Krisengebieten sowie Wirtschaftszuwanderer aus friedlichen Ländern mit schwacher Wirtschaftsleistung gekommen. Die Erstversorgung und Unterbringung ist mit einem großen gemeinsamen Kraftakt staatlicher Stellen, ehrenamtlicher Helfer und weiterem bürgerschaftlichen Engagement gelungen.

Die Schließung der sogenannten Balkan-Route und das Abkommen der Europäischen Union mit der Türkei zur Rückführung illegaler Immigranten haben bis auf Weiteres für Entlastung gesorgt. Diese Maßnahmen anderer entlasten die Mitgliedstaaten der EU jedoch nicht von der Aufgabe, selbst effektive Kontrollen und Grenzsicherung, vorzugsweise der europäischen Schengen-Außengrenzen sicherzustellen. Wenn dies nicht gelingen würde, darf die Kontrolle der Grenzen Deutschlands nicht von vornherein für denkunmöglich erklärt werden.

I. In vielen Bereichen wurden bereits die richtigen Schritte eingeleitet

Jeder Zuwanderer hat unabhängig von seinen Zuwanderungsgründen Anspruch auf ein faires Verfahren und eine menschenwürdige Versorgung. Gewalt gegen Menschen und ihre Unterkünfte ist niemals akzeptabel. Die hessische Wirtschaft wirbt für Toleranz.

Die Hessische Wirtschaft hat vom Beginn der verstärkten Flucht und Zuwanderung nach Deutschland aufgezeigt, wie Flüchtlinge, die auf Dauer in Deutschland bleiben werden, in Arbeitsmarkt und Gesellschaft integriert werden können. Die Politik hat in vielen Punkten bereits den richtigen Weg eingeschlagen:

1. Das Asylverfahren wurde in vielen Punkten verbessert

Nach dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz müssen Antragsteller ohne Bleibeperspektive zu Recht im Erstaufnahmelager bleiben und dort weitgehend Sachleistungen beziehen. Das mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren eingeführte spezielle Verfahren in besonderen Aufnahmeeinrichtungen, in denen die Betroffenen bis zum Abschluss ihres Verfahrens zu wohnen verpflichtet sind, ist ein weiterer wichtiger Schritt, ebenso wie der mit dem Datenaustauschverbesserungsgesetz eingeführte Flüchtlingsausweis. Mit dem Flüchtlingsausweis kann Missbrauch besser verhindert und können Unterstützungsleistungen gezielter erbracht werden.

2. Sprache ist der wichtigste Integrationsfaktor

Elementarer und berufsbezogener Deutschunterricht muss allen Asylsuchenden und Geduldeten mit einer hohen Bleibeperspektive erteilt werden. Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Die mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossene berufsbezogene Deutschsprachförderung mit Teilnahmepflicht für Arbeitslosengeld-II-Bezieher und die im Integrationsgesetz vorgesehene verpflichtende Teilnahme an Integrationskursen sind wichtige Schritte, die in die Praxis umgesetzt werden müssen. In Hessen hat die Landesregierung das Angebot an Sprachförderung deutlich erweitert. Hierzu zählt unter anderem das Programm „Integration und Abschluss (InteA)“ zur Sprachförderung und allgemeinen und beruflichen Bildung in beruflichen Schulen. Junge Flüchtlinge, Spätaussiedler und Zuwanderer (Seiteneinsteiger) ab 16 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sollen in beruflichen Schulen grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache in Verbindung mit einem beruflichen Fachsprachenerwerb erlangen.

3. Schneller und effektiver Arbeitsmarktzugang

Die hessische Wirtschaft hat von Anfang an gefordert, dass Geduldete ohne Arbeitsverbot ab Erteilung der Duldung und Asylsuchende nach drei Monaten Aufenthaltsgestattung grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet  ohne sog. Vorrangprüfung einen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang (einschließlich Zeitarbeit) erhalten sollen. Mit dem Integrationsgesetz wurde die Vorrangprüfung und damit auch das Zeitarbeitsverbot für Asylbewerber und Geduldete zunächst für drei Jahre befristet in den meisten Arbeitsagenturbezirken (darunter alle in Hessen) ausgesetzt. Dies geht zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, jedoch sollten diese wichtigen Änderungen nicht nur übergangsweise, sondern dauerhaft gelten.

4. Ausbildende Arbeitgeber brauchen Planungssicherheit

Die neugeschaffene Duldung für die Dauer einer Berufsausbildung sowie weiterer zwei Jahre für eine anschließende Beschäftigung  („3+2-Regelung“, § 60a Abs. 2 S. 4 AufenthG  i.V.m. § 18a Abs. 1a AufenthG) gibt den ausbildenden Unter­nehmen Handlungssicherheit und
erleichtert den Zugang zum Ausbildungsmarkt für Asylbewerber. Denn selbst wenn der Asylantrag abgelehnt werden sollte, lohnt sich der Abschluss der Ausbildung.

Während einer Einstiegsqualifizierung (EQ) und anderen ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen sollte dann eine Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 AufenthG erteilt werden, wenn bereits ein von der zuständigen Stelle geprüfter Ausbildungsvertrag vorliegt. In Fällen, in denen keine Ausbildungsduldung erteilt werden kann, weil  kein solcher Ausbildungsvertrag vorliegt, oder der Beginn der Ausbildung zu weit in der Zukunft liegt, sollte bei Einstiegsqualifizierung und anderen ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen eine Ermessensduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG zur Anwendung kommen. Das Ermessen sollte insbesondere dann auf null reduziert sein, wenn zumindest eine allgemeine Übernahmeerklärung oder ähnliches des Arbeitgebers vorliegt.
Wird die Ausbildungsvorbereitung (EQ oder ähnliche Maßnahmen) ohne die Aussicht auf den Abschluss eines Ausbildungsvertrages beendet oder abgebrochen, enden auch die Voraussetzungen einer Ermessensduldung.

Ein allgemeiner Schutz vor Rückführungen vor Beginn einer Einstiegsqualifizierung oder Ausbildung (bspw. in einer Integrationsmaßnahme oder einem Sprachkurs) ist hingegen abzulehnen, da noch keine Bindung zum Arbeitsmarkt entstanden ist.

5. Ausbildungsförderung für Asylsuchende mit hohen Bleibeperspektiven und jungen Geduldeten

Nach dem neuen Integrationsgesetz haben Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive nach drei Monaten Voraufenthalt Zugang zu ausbildungsbegleitenden Hilfen, assistierter Ausbildung und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Für Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld besteht der Zugang jedoch erst nach 15 Monaten.

Für Geduldete wurde mit dem  Integrationsgesetz  die  Voraufenthaltsfrist  für  ausbildungsbegleitende  Hilfen  und assistierte Ausbildung von 15 auf 12 Monate reduziert. Berufsausbildungsbeihilfe, berufsvorbereitende  Bildungsmaßnahmen und Ausbildungsgeld können erst nach sechs Jahren in Anspruch genommen werden.
Die nach Instrument und Aufenthaltsstatus differenzierten Regelungen sind viel zu kompliziert und machen es Unter­nehmen unnötig schwer, Asylsuchende und Geduldete auszubilden.  Alle Förderinstrumente der Berufsbildung sollten Asylsuchenden mit hohen Bleiberechtsperspektiven und Geduldeten daher direkt ab Abschluss eines Ausbildungsvertrages zur Verfügung stehen.

II. Im Asylverfahren und der Integration gibt es noch viel zu verbessern

Neben den vielen richtigen Schritten, die der Gesetzgeber zur Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft bereits eingeleitet hat, gibt es insbesondere im Bereich der Steuerung von Zuwanderung und im Asylverfahren noch große Probleme, die möglichst schnell gelöst werden müssen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss so ausgestattet werden, dass über Asylanträge in der Regel in spätestens drei Monaten entschieden ist (2016 lag die durschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung noch bei 7,1 Monaten, bis zum zweiten Quartal 2017 stieg sie jedoch wieder auf 11,7 Monate an).

1. Gesellschaft nicht überfordern – Flüchtlingszahlen massiv senken

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen endlich selbst dafür sorgen, dass der Zustrom von Flüchtlingen, aber insbesondere auch von illegalen Migranten, dauerhaft reduziert wird, um eine Überforderung der Gesellschaft in finanzieller und sozialer Hinsicht zu verhindern. Hierzu sollten Fluchtursachen entschlossen bekämpft und die Nachbarländer der Krisenregionen nach Kräften unterstützt werden, damit Flüchtlinge in der Nähe ihrer Heimat bleiben können. Außerdem muss endlich eine funktionierende europäische Außengrenze des Schengen-Raums hergestellt werden. Die Schließung der Grenzen durch die Staaten entlang der Balkanroute und das Abkommen der Europäischen Union mit der Türkei zur Rückführung von Migranten, die illegal nach Griechenland eingereist sind, stellen hingegen lediglich Notlösungen dar, die Europa und Deutschland zunächst die dringend benötigte Atempause verschafft haben. Zwar braucht die älter werdende deutsche Gesellschaft Zuwanderung, jedoch gesteuert und von Arbeitskräften mit bestimmten Qualifikationen. Die jetzige ungesteuerte Zuwanderung ganz überwiegend unqualifizierter Menschen ist das genaue Gegenteil davon und mit der Gefahr verbunden, die Akzeptanz der erwünschten Zuwanderung zu beschädigen.

2. Notwendigkeit von Abschiebungen gesellschaftlich anerkennen

Den Beamten der Ausländer- und Polizeibehörden muss bei ihrer schwierigen Arbeit durch die Gesellschaft der Rücken gestärkt werden. Hierüber sollte eine gesellschaftliche Debatte geführt werden.

3. Anerkennung unserer Werte einfordern

Wir leben in unserem Land auf Grundlage freiheitlicher und demokratischer Werte, religiöser Toleranz sowie der Gleichberechtigung von Mann und Frau zusammen. Diese Wertordnung müssen Neuankömmlinge anerkennen. Weder Bibel noch Koran stehen über dem Grundgesetz. Wer hierbleiben will, muss die deutsche Sprache lernen. Im Rahmen des Landesprogramms „Extremismusprävention Flüchtlinge“ hat Hessen bereits damit begonnen, Sensibilisierungs- und Aufklärungsveranstaltungen für Flüchtlinge sowie für die Mitarbeiter der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen durchzuführen. Hierbei werden Informationen gegeben zu Regeln und Gesetzen, der Rolle der Polizei sowie eine Sensibilisierung über mögliche Anwerbeversuche von islamistischen Extremisten.

4. Beratung und Vermittlung für die Erwerbsintegration verbessern

Spezialisierte Vermittlungsfachkräfte der Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter sollten in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Berufsqualifikations-Anerkennungsstellen früh Potential und Förderbedarf identifizieren sowie Vermittlung in Praktika, Ausbildung und Arbeit angehen. Der neue Flüchtlingsausweis kann hier helfen, weil damit Schul- und Berufsqualifikationen möglichst früh erfasst werden.

5. Arbeitsgelegenheiten sparsam und nur während dem laufenden Asylverfahren einsetzen

Der Einsatz von Asylbewerbern in Arbeitsgelegenheiten nach dem Integrationsgesetz („Flüchtlings-Integrations-Maßnahmen“) muss ultima ratio sein, damit andere Integrationsmaßnahmen und Sprachkurse nicht verhindert oder verzögert werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Arbeitsgelegenheiten kürzer dauern als das durchschnittliche Asylverfahren und dass keine reguläre Beschäftigung durch die Arbeitsgelegenheiten verdrängt wird.

6. Wohnsitzauflage für Asylberechtigte im Sozialleistungsbezug

Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge, die Arbeitslosengeld II beziehen und keine Arbeit haben, sollten verpflichtet werden, ihren Wohnsitz an einem bestimmten Ort zu nehmen. So kann eine weitere Zusammenballung bestimmter Ethnien vor allem in Großstädten vermieden und leerstehender Wohnraum in ländlichen Gebieten genutzt werden. Gleichzeitig können sich die Jobcenter kontinuierlich und damit besser kümmern. Durch das Integrationsgesetz wurde zwar die Möglichkeit einer Wohnsitzauflage eingeführt, jedoch hat die hessische Landesregierung noch keine Regelung zu Organisation und Verfahren in Hessen getroffen. Um insbesondere die hessischen Großstädte zu entlasten, sollte die Landesregierung dies so schnell wie möglich nachholen.

7. Belastungsstopp für Unter­nehmen!

Noch nie sind so viele Menschen von außerhalb Europas nach Deutschland und Hessen gekommen wie in den Jahren 2015 bis 2017, darunter die meisten ohne Deutschkenntnisse und viele ohne Qualifikation. Demnächst werden hunderttausende von ihnen nach Arbeit suchen. Das können nur die Betriebe leisten. Deshalb darf es nicht immer neue Belastungen geben, wie etwa bei der Zeitarbeit.

8. Neues Zuwanderungsgesetz als wichtiger Baustein für Fachkräftesicherung

Die Vorschriften über die Arbeitsmarktzuwanderung sollen in einem Zuwanderungsgesetz zusammengefasst werden, um Transparenz für potenzielle qualifizierte Migranten über Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland zu schaffen und so auch das Asylverfahren zu entlasten.


Quellen:

-    Pressemitteilungen des Bundesministeriums des Inneren zur Asylgesuchs-Statistik, abrufbar unter www.bmi.bund.de/DE/presse/presse-node.html
-    Flüchtlingszugänge nach Hessen 2008 – 2017, fluechtlinge.hessen.de/flucht-asyl/zahlen-fakten/fluechtlingszugaenge-nach-hessen-2006-2015, abgerufen am 09.01.2018
-    Bundesregierung, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/13472 – Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2017
Gesetze / Entwürfe
-    Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober 2015 (Bundesgesetzblatt I, Nr. 40, Seite 1722; Beschlussempfehlung: BT-Drucks. 18/6386; Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: BT-Drucks. 18/6185)
-    Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 24. Oktober 2015 (Bundesgesetzblatt I, Nr. 41, Seite 1789; BR-Drucks. 447/15)
-    Datenaustauschverbesserungsgesetz vom 2. Februar 2016 (Bundesgesetzblatt I, Nr. 5, Seite 130; Beschlussempfehlung: BT-Drucks. 18/7258; Gesetzentwurf der Bundesregierung: BT-Drucks. 18/7203)
-    Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vom 11. März 2016 (Bundesgesetzblatt I, Nr. 12, Seite 390;
-    Integrationsgesetz vom 31. Juli 2016 (Bundesgesetzblatt I, Nr. 39, S. 1939; Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 25.05.2016 – Entwurf eines Integrationsgesetzes)