Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Schwerbehinderten-Beschäftigung: Unterstützung für Arbeitgeber

Schwerbehinderte Arbeitnehmer sind – falls erforderlich mit technischen Hilfsmitteln – leistungsfähige Mitarbeiter. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung kann ein Baustein für Unter­nehmen sein, den Fachkräftebedarf zu decken.

Mit den im Jahr 2022 geschaffenen Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) steht Unter­nehmen ein professionelles und unabhängiges Angebot zur Verfügung, das Arbeitgeber durch den „Förderdschungel“ komplexer Zuständigkeits- und Förderstrukturen bei der Schwerbehindertenbeschäftigung lotst.

Die Einheitlichen Ansprechstellen informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber rund um Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Insbesondere können die Einheitlichen Ansprechstellen Unter­nehmen auch von Bürokratie entlasten, indem sie diesen z. B. bei der Beantragung von Leistungen helfen.

Darüber hinaus leisten die Einheitlichen Ansprechstellen:

  • Persönliche Beratung vor Ort
  • Unterstützung bei unternehmensspezifischen Fragen rund um die Ausbildung und die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung
  • Begleitung bei der Beantragung von Leistungen aus unterschiedlichen Fördertöpfen
  • Einbindung von weiteren Experten und Netzwerkpartnern wie z. B. den Integrationsfachdiensten
  • Unterstützung bei der Stellenbesetzung
  • Fachveranstaltungen zu ausgewählten Themen

 
Die EAA sind regional vernetzt und kooperieren mit dem LWV Hessen Integrationsamt, den Agenturen für Arbeit, den Jobcentern, den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie den Integrationsfachdiensten. Einzelne EAA stehen in der Trägerschaft des Bildungswerks der Hessischen Wirtschaft e.V. bzw. des Bildungswerks der nordhessischen Wirtschaft gGmbH.

Weitere Informationen zu den EAA und Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.eaa-hessen.de/

Ihre für Sie zuständige Einheitliche Ansprechstelle finden Sie hier.

Kontakt
Stefan Hoehl

Dr. Stefan Hoehl
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik