Daseinsvorsorge – müssen wir das Streikrecht reformieren?

BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT

Das Jahr 2019 begann mit zwei bundesweiten Streiks in der Sicherheitswirtschaft. Erst waren es die Beschäftigten der Wertdienstleister, dann folgten die Sicherheitsmitarbeiter/Innen an den Flughäfen. "Mit diesen Streiks werden die Kunden unserer Mitgliedsunternehmen regelmäßig in "Geiselhaft" genommen sowie Bürgerinnen und Bürger geschädigt.

 Selbstverständlich steht den Beschäftigten das Recht auf Streiks zu", so BDSW Hauptgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied, Dr. Harald Olschok, auf einer Veranstaltung des BDWi Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft am Montagabend in Berlin. „Im Bereich der Daseinsvorsorge müssen wir die Situation und die Auswirkung der immer häufiger und umfangreicher durchgeführten Warnstreiks grundlegend neu bewerten und dafür neue Regeln schaffen“, so Olschok.  

Kurzfristig verkündete, ganz- oder sogar mehrtägige "Warnstreiks" brächten erheblichen Schaden für die Gesellschaft mit sich – besonders deutlich zeigen dies beispielsweise Streiks an Flughäfen oder im Öffentlichen Nahverkehr. Die tatsächlich durch die Streiks Betroffenen hätten keinen Einfluss auf die Verhandlungen und müssten die Streikfolgen „ausbaden“. Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit solcher Streikmaßnahmen müssen vom Gesetzgeber aufgegriffen werden. "Für die Tarifvertragsparteien müssen klare Regeln aufgestellt werden. Dazu gehören vor allem eine rechtzeitige Ankündigung von Streiks und auch ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren vor einem Streik“, so Olschok abschließend.

 

Kontakt:
Silke Wollmann
Pressesprecherin
BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT
T. + 49 30 288807 26
E. wollmann@bdsw.de

 

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