Staatsgerichtshof zu Corona-Schulden

Pollert: „Urteil zur Schuldenbremse ermahnt zur strikteren Einhaltung der Schuldenbremse und erfordert mehr Sparsamkeit des Landes.“

Frankfurt am Main. Als „Ermahnung zur strikteren Einhaltung der Schuldenbremse“ wertet die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) das heutige Urteil des Staatsgerichtshofes in den Verfahren über die Normenkontrollanträge zur Kreditaufnahme des Landes Hessen für das sogenannte „Corona-Sondervermögen“.
VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert sagte, das Urteil erfordere „mehr Sparsamkeit des Landes in den kommenden Haushaltsjahren“. Nur Ausgaben, die eindeutig in einem engen Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise stehen, dürften im nächsten Jahr ausnahmsweise mit Krediten finanziert werden, sofern sich die gesamtwirtschaftliche Lage nicht wie erwartet weiter deutlich verbessere.

Pollert bekräftigte den Dank der Wirtschaft für die rasche und wirkungsvolle Reaktion des Landes im vergangenen Jahr: „Die kreditfinanzierten Hilfen beispielsweise für das Gesundheitswesen, für Kommunen und für Unter­nehmen waren und sind grundsätzlich richtig gewesen.“

Aber der Staatsgerichtshof habe zurecht darauf hingewiesen, dass „die Zwecke, für die kreditfinanzierte Mittel vergeben werden könnten, im ‚Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz‘ nicht hinreichend bestimmt festgelegt worden“ seien. Pollert: „In einer Krise gewöhnliche politische Programme mit Kredit zu finanzieren, wie die energetische Gebäudesanierung oder die Unterstützung einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft, das darf sich nicht wiederholen.“

Pollert bedauerte, dass der Staatsgerichtshof den mit 30 Jahren sehr langen Zeitraum zur Tilgung der Corona-Schulden nicht in Frage gestellt habe: „Die lange Tilgungszeit widerspricht dem Geist der Schuldenbremse. Das ist eine massive Einschränkung späterer Landeshaushalte, die auch künftig neue Krisen werden bewältigen müssen. Deshalb ist eine raschere Tilgung binnen eines Jahrzehnts aus Gründen der Generationengerechtigkeit geboten.“

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