VhU begrüßt Schwellenwertanhebung für Sofortabschreibungen

Als „überfälligen Schritt in die richtige Richtung“ hat der Hauptgeschäftsführer der VhU, Dirk Pollert, die Beschlüsse des Deutschen Bundestages zum zweiten Bürokratieentlastungsgesetz bezeichnet.

„Die Anhebung des Schwellenwertes für die Sofortabschreibungen sogenannter geringwertiger Wirtschaftsgüter von bislang 410 Euro auf 800 Euro bedeutet vor allem für kleine und mittelständische Betriebe weniger bürokratischen Aufwand. Beispielsweise können nun Büromaterialien oder Handys bis zu einem Nettowert von 800 Euro im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang abgeschrieben und steuermindernd als Betriebsausgabe geltend gemacht werden“, so Pollert.

Ebenfalls wurde die Pauschalisierungsgrenze für Kleinbetragsrechnungen von 150 Euro auf 250 Euro angehoben. Unterhalb dieser Summe dürfen Rechnungen daher ohne Umsatzsteuerausweis sowie Angaben zu Leistungszeit und -empfänger ausgestellt werden. Ebenso wurden die Grenzbeträge zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung von 4.000 auf 5.000 Euro angehoben. Zudem dürfen künftig Lieferscheine, die keine Buchungsbelege sind, mit Erhalt der Rechnung vernichtet werden. Bislang musste der Lieferschein archiviert werden - obwohl die Rechnung meistens ohnehin alle Angaben enthält.

„Weniger Bürokratiekosten bedeuten mehr Investitionen und damit mehr Arbeitsplätze und Wachstum. Deshalb darf es die Politik nicht bei kosmetischen Korrekturen belassen, sondern muss die Unter­nehmen in Deutschland nach der Bundestagswahl tatsächlich spürbar entlasten“, fordert Pollert. 

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