Gasumlage muss weg

Dr. Ortlieb: „20.000 Euro Mehrkosten pro Beschäftigten und Jahr verkraftet kein Betrieb!“ // Rettung der Gasversorgung aus Bundeshaushalt finanzieren“ // Lob für Merz (CDU), Klingbeil (SPD), Nouripour (Grüne) und Lindner (FDP)

Frankfurt am Main. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) begrüßt die Einsicht von Spitzenpolitikern von SPD, Grünen und FDP, dass die Gasumlage nicht eingeführt werden darf. Die VhU ruft Kanzler Scholz, Wirtschaftsminister Habeck und Finanzminister Lindner auf, die ohne Zweifel notwendige Rettung der Gasversorgung in Deutschland über den Bundeshaushalt zu finanzieren.

„Wir haben zahlreiche Beispiele aus Hessen, welche zerstörerische Wirkung die Gasumlage von 24,19 Euro je Megawattstunde hätte. Viele Industrieunternehmen in Hessen müssten im Jahr 20.000 Euro an Mehrkosten pro Beschäftigten allein für die Gasumlage zahlen. Diese Kosten wären zusätzlich zu den ohnehin gigantisch ange-stiegenen Strom- und Gaspreisen zu schultern. Das würde energieintensive Unter-nehmen zwingen, ihre Produktion weiter zu verringern oder diese komplett einzustellen, um nicht zahlungsunfähig zu werden. Auch Handwerksbetriebe sind betroffen. Sie stehen vor Mehrkosten im immerhin vierstelligen Euro-Bereich pro Mitarbeiter“, sagte Dr. Birgit Ortlieb, Vorsitzende des VhU Energieausschusses. Die Gasumlage treffe alle Unter­nehmen aus unterschiedlichsten Industriezweigen, etwa Chemie, Gießerei oder Lebensmittelherstellung sowie energieintensive Dienstleistungsunternehmen wie Bäckereien oder Wäschereien.

Sie zeigte sich zufrieden, dass sich mittlerweile die Vorsitzenden aller vier großen Bundesparteien – Merz (CDU), Klingbeil (SPD), Nouripour (Grüne) und Lindner (FDP) – öffentlich gegen die Gasumlage ausgesprochen hätten. „Sie haben offenbar verstanden, dass, falls die Gasumlage doch käme, größere international aufgestellte Industrieunternehmen erhebliche Teile ihrer Produktion an ausländische Standorte verlagerten. Auch Unter­nehmen, die nur in Deutschland produzieren, müssten den Betrieb teilweise oder ganz einstellen und Kurzarbeit anmelden. Auch die Gefahr der Insolvenz bestünde, beziehungsweise bei Personengesellschaften bestünde die Gefahr einer stillen Reduktion oder völligen Beendigung der Geschäftstätigkeit.“ Schon ein Blick innerhalb Europa zeige, dass die Gasumlage die Wettbewerbssituation ins-gesamt erheblich verschlechtern würde.

Es sei laut Dr. Ortlieb richtig gewesen, dass der Bund die Gasimporteure vor der Zahlungsunfähigkeit gerettet habe, um die Gasversorgung in Deutschland zu erhalten. Aber die Beschaffungsmehrkosten müssten aus dem Bundeshaushalt finanziert wer-den.
 

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